Bauantrag - Einbau von Dachgauben und Dachgeschossausbau, Fl. Nr. 62/2 Gmk. Wernfels, Im Hohen Bühl 20


Daten angezeigt aus Sitzung:  45. Sitzung des Stadtrates, 19.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 45. Sitzung des Stadtrates 19.04.2022 ö beschließend 15

Sachverhalt

Bauherr:                Katja Pfahler, Eschenstraße 10, 90441 Nürnberg

Baugrundstück:        Im Hohen Bühl 20, Fl.Nr. 62/2 Gmk. Wernfels

Bauvorhaben:        Einbau von Dacherkern und Dachgeschossbau

Antragsnummer:        03/22

Auf dem Flurstück 62/2 der Gemarkung Wernfels wurde von Frau Katja Pfahler bereits im Januar 2022 ein Antrag auf Baugenehmigung zum Einbau von Dacherkern und Dachgeschossbau gestellt. Zu diesem wurde ein Stadtratsbeschluss am 25.01.2022 erteilt, dem Bauantrag wurde das Einvernehmen ausgesprochen, weiterhin wurden das Einvernehmen zu dem Antrag auf Abweichungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Geschossflächenzahl sowie Zulässigkeit des Dachgeschossausbaus erteilt.

Bei der Überprüfung durch das Landratsamt Roth wurden fehlende Unterlagen sowie Nachweise nachgefordert. Weiterhin sind weitere Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes seitens der Stadt Spalt zu erteilen.

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Nr. 1 Im Hohen Bühl“ Wernfels und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft.

Es handelt sich um den Dachausbau zur Wohnung, Einbau von Dacherkern.

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Es müssen Befreiungen hinsichtlich 

       Gemäß textlichen Festsetzungen sind auf der Fl. Nr. 62/2 nur U+I zulässig. 
Wenn das Kellergeschoss als Vollgeschoss gilt, wäre mit dem Dachgeschoss Ausbau ein weiteres Vollgeschoss vorhanden, weshalb hierzu eine Befreiung benötigt wird. Somit sind 3 Vollgeschosse vorhanden

Gemäß textlichen Festsetzungen sind Satteldächer mit einer Neigung von 32°-36° sowie einer Dacheindeckung aus gebrannten Ziegeln zulässig. 
Für die geplanten Dachgauben ist eine Ausführung als Schleppgauben vorgesehen, wessen Dachflächen aus Titanzink in Stehfalzdeckung eingedeckt werden soll.

Es sollen 3 weitere Kfz-Stellplätze hergestellt werden, die teils außerhalb des Baufensters liegen.


Gemäß Flächennutzungsplan befindet sich das Bauvorhaben im allgemeinen Wohngebiet.

Die nachbarschaftliche Zustimmung lag zum Bauantrag im Januar vor. 

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes auf Fl. Nr. 62/2 Gmk. Wernfels von Frau Katja Pfahler, Eschenstr. 10, 90441 Nürnberg, hinsichtlich der Abweichung der Geschossflächenzahl, wird seitens der Stadt Spalt erteilt. 

Beschluss 2:
Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes auf Fl. Nr. 62/2 Gmk. Wernfels von Frau Katja Pfahler, Eschenstr. 10, 90441 Nürnberg, hinsichtlich der Dachneigung, Ausführung als Schleppgauben und der Dacheindeckung wird seitens der Stadt Spalt erteilt. 

Beschluss 3:
Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes auf Fl. Nr. 62/2 Gmk. Wernfels von Frau Katja Pfahler, Eschenstr. 10, 90441 Nürnberg, hinsichtlich der 3 KfZ Stellplätze, welche außerhalb des Baufenster erstellt werden sollen, wird seitens der Stadt Spalt erteilt. 

Beschluss

Beschluss 1:
Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes auf Fl. Nr. 62/2 Gmk. Wernfels von Frau Katja Pfahler, Eschenstr. 10, 90441 Nürnberg, hinsichtlich der Abweichung der Geschossflächenzahl, wird seitens der Stadt Spalt erteilt. 

Stimmenverhältnis: 18:0

Beschluss 2:
Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes auf Fl. Nr. 62/2 Gmk. Wernfels von Frau Katja Pfahler, Eschenstr. 10, 90441 Nürnberg, hinsichtlich der Dachneigung, Ausführung als Schleppgauben und der Dacheindeckung wird seitens der Stadt Spalt erteilt. 

Stimmenverhältnis: 18:0

Beschluss 3:
Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes auf Fl. Nr. 62/2 Gmk. Wernfels von Frau Katja Pfahler, Eschenstr. 10, 90441 Nürnberg, hinsichtlich der 3 KfZ Stellplätze, welche außerhalb des Baufenster erstellt werden sollen, wird seitens der Stadt Spalt erteilt. 

Stimmenverhältnis: 18:0

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.05.2022 11:59 Uhr