Bauvoranfrage - Flying Fox Enderndorf - Seeüberfahrt; Umbau / Erweiterung der Anlage


Daten angezeigt aus Sitzung:  48. Sitzung des Stadtrates, 07.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 48. Sitzung des Stadtrates 07.06.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauherr:                Abenteuer Wald GmbH, An der Römerburg 4a, 64720 Michelstadt

Baugrund:                Fl.Nr. 847, 383, Gmk. Enderndorf

Bauvorhaben:        Flying Fox Enderndorf – Seeüberfahrt, Umbau / Erweiterung der Anlage

Antragsnummer:        27/22

Auf dem Flurstück 847, 383 der Gemarkung Enderndorf wurde von der Abenteuer Wald GmbH, An der Römerburg 4a, 64720 Michelstadt ein Antrag auf Vorbescheid für den Umbau / Erweiterung der Anlage Flying Fox Enderndrof – Seeüberfahrt gestellt.

Die Anlage befindet sich im gemäß Flächennutzungsplan im Außenbereich. Geprüft wird nach § 35 BauGB.  Weiterhin befindet sich das Vorhaben im Landschaftsschutzgebiet. 

Gemäß § 35 BauGB ist im Außenbereich ein Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist.

Das geplante Bauvorhaben wird nötig, da die bereits genehmigte Anlage erneuert werden muss. Die Anlage ist bisher an einen Baum angelegt, welcher nach Baumgutachten nicht mehr die Verkehrssicherheit der Anlage erfüllt. Zudem entspricht die bisherige Anlage nicht mehr dem heutigen technischen Stand. Die neue Anlage soll fast einen identischen Start / Zielpunkt erhalten aber jetzt als Doppel Zip Anlage ausgeführt werden. 

Die öffentlichen Belange sind nicht berührt, da die baulich notwendigen Änderungen weder das Erscheinungsbild als Solches beeinträchtigen, noch in der Wahrnehmung die Anlage nur minimale Veränderungen zu der bereits genehmigten Anlage erhält. Die Erschließung ist weiterhin gesichert.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, das gemeindliche Benehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid für den Umbau / Erweiterung der Anlage Flying Fox Enderndorf – Seeüberfahrt auf 847, 383 der Gemarkung Enderndorf von der Abenteuer Wald GmbH, An der Römerburg 4a, 64720 Michelstadt zu erteilen.

Der Beschluss wird in dieser Form nicht abgestimmt. 

Beschlussvorschlag 2: 

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, das gemeindliche Benehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid für den Umbau / Erweiterung der Anlage Flying Fox Enderndorf – Seeüberfahrt auf 847, 383 der Gemarkung Enderndorf von der Abenteuer Wald GmbH, An der Römerburg 4a, 64720 Michelstadt nur unter Vorbehalt zu erteilen.

Voraussetzung für die Erteilung ist, dass der Bauherr den Sachverhalt und die Voraussetzungen vorab mit dem Landratsamt Roth sowie dem Zweckverband Brombachsee abstimmt. Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein grundsätzliches Benehmen, wenn die rechtlichen Gegebenheiten für die Bauvoranfrage gegeben sind.

Beschluss

Beschlussvorschlag 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, das gemeindliche Benehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid für den Umbau / Erweiterung der Anlage Flying Fox Enderndorf – Seeüberfahrt auf 847, 383 der Gemarkung Enderndorf von der Abenteuer Wald GmbH, An der Römerburg 4a, 64720 Michelstadt zu erteilen.

Der Beschluss wird in dieser Form nicht abgestimmt. 

Beschlussvorschlag 2: 

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, das gemeindliche Benehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid für den Umbau / Erweiterung der Anlage Flying Fox Enderndorf – Seeüberfahrt auf 847, 383 der Gemarkung Enderndorf von der Abenteuer Wald GmbH, An der Römerburg 4a, 64720 Michelstadt nur unter Vorbehalt zu erteilen.

Voraussetzung für die Erteilung ist, dass der Bauherr den Sachverhalt und die Voraussetzungen vorab mit dem Landratsamt Roth sowie dem Zweckverband Brombachsee abstimmt. Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein grundsätzliches Benehmen, wenn die rechtlichen Gegebenheiten für die Bauvoranfrage gegeben sind.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Datenstand vom 08.07.2022 09:09 Uhr