Bauantrag - Nutzungsänderung durch Dachgeschossausbau einer Scheune


Daten angezeigt aus Sitzung:  70. Sitzung des Stadtrates, 01.08.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 70. Sitzung des Stadtrates 01.08.2023 ö beschließend 11

Sachverhalt

Bauherr:        Bautenbuch 53/23

Baugrundstück:        Fl. Nr. 907 Gmk. Mosbach, Steinbacher Str. 7

Bauvorhaben:        Nutzungsänderung durch Dachgeschossausbau einer Scheune

Antragsnummer:        53/23

Auf dem Flurstück 907 der Gemarkung Mosbach wurde von den Bauherren Bautenbuch 53/23 ein Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung durch Dachgeschossausbau einer Scheune gestellt.

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich gemäß Flächennutzungsplan im Außenbereich und wird nach § 35 BauGB geprüft. 

Nach § 35 Abs. 4 Nr. 1, Nr. 4 sowie ausschlaggebend Nr. 5 Buchstabe c) BauGB kann ein Bauvorhaben zugelassen werden, wenn


(4) Den nachfolgend bezeichneten sonstigen Vorhaben im Sinne des Absatzes 2 kann nicht entgegengehalten werden, dass sie Darstellungen des Flächennutzungsplans oder eines Landschaftsplans widersprechen, die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigen oder die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lassen, soweit sie im Übrigen außenbereichsverträglich im Sinne des Absatzes 3 sind:
1.
die Änderung der bisherigen Nutzung eines Gebäudes, das unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nummer 1 errichtet wurde, unter folgenden Voraussetzungen:
a)
das Vorhaben dient einer zweckmäßigen Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz,
b)
die äußere Gestalt des Gebäudes bleibt im Wesentlichen gewahrt,
c)
die Aufgabe der bisherigen Nutzung liegt nicht länger als sieben Jahre zurück,
d)
das Gebäude ist vor mehr als sieben Jahren zulässigerweise errichtet worden,
e)
das Gebäude steht im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit der Hofstelle des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs,
f)
im Falle der Änderung zu Wohnzwecken entstehen neben den bisher nach Absatz 1 Nummer 1 zulässigen Wohnungen höchstens fünf Wohnungen je Hofstelle und
g)
es wird eine Verpflichtung übernommen, keine Neubebauung als Ersatz für die aufgegebene Nutzung vorzunehmen, es sei denn, die Neubebauung wird im Interesse der Entwicklung des Betriebs im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1 erforderlich,
2.
die Neuerrichtung eines gleichartigen Wohngebäudes an gleicher Stelle unter folgenden Voraussetzungen:
a)
das vorhandene Gebäude ist zulässigerweise errichtet worden,
b)
das vorhandene Gebäude weist Missstände oder Mängel auf,
c)
das vorhandene Gebäude wurde oder wird seit längerer Zeit vom Eigentümer selbst genutzt und
d)
Tatsachen rechtfertigen die Annahme, dass das neu errichtete Gebäude für den Eigenbedarf des bisherigen Eigentümers oder seiner Familie genutzt wird; hat der Eigentümer das vorhandene Gebäude im Wege der Erbfolge von einem Voreigentümer erworben, der es seit längerer Zeit selbst genutzt hat, reicht es aus, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass das neu errichtete Gebäude für den Eigenbedarf des Eigentümers oder seiner Familie genutzt wird,
4.
die Änderung oder Nutzungsänderung von erhaltenswerten, das Bild der Kulturlandschaft prägenden Gebäuden, auch wenn sie aufgegeben sind, wenn das Vorhaben einer zweckmäßigen Verwendung der Gebäude und der Erhaltung des Gestaltwerts dient,
5.
die Erweiterung eines Wohngebäudes auf bis zu höchstens zwei Wohnungen unter folgenden Voraussetzungen:
a)
das Gebäude ist zulässigerweise errichtet worden,
b)
die Erweiterung ist im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse angemessen und
c)
bei der Errichtung einer weiteren Wohnung rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass das Gebäude vom bisherigen Eigentümer oder seiner Familie selbst genutzt wird,

Bisher findet die Nutzung des Wohngebäudes als Wohnhaus mit einer Familie statt. Die anliegende Scheune soll nun durch Ausbau des Dachgeschosses eine Umnutzung als weitere Wohnung für die Nachkommen der Familie (eigener Hausstand) erfahren. Das EG soll weiter seine Nutzung als Scheune beibehalten, nur Das DG soll eine Nutzungsänderung erfahren. Auf die große Dachfläche soll eine Gaube mit Dachneigung 30° eingezogen werden. Auf der gegenüberliegenden Seite sollen Dachfenster in die bestehende Dachfläche eingezogen werden. Bei dem Anwesen handelt es sich um ein Baudenkmal. Die Abstimmung zu der Veränderung der Dachflächen muss mit der Unteren Denkmalbehörde des Landratsamtes erfolgen. Abstimmungsprotokolle zu der äußeren Erscheinung des Gebäudes fehlen. 

Die nachbarschaftliche Beteiligung wurde durchgeführt. Die nachbarschaftliche Zustimmung wurde von allen Nachbarn gegeben.

Durch die Nutzungsänderung müssen laut Stellplatzsatzung 1-2 neue Stellplätze geschaffen werden. Es werden für die bisherige sowie die neue Wohneinheit 4 Stellplätze im Plan nachgewiesen. 

Der Entwässerungsplan fehlt und wird vor Weitergabe an das Landratsamt nachgefordert. 

Beschlussvorschlag

Beschluss 1
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag auf Nutzungsänderung durch Dachgeschossausbau einer Scheune auf Fl. Nr. 907 Gmk. Mosbach des Antragsstellers Bautenbuch 53/23 

Beschluss 2
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag Bautenbuch 53/23 zur Einbringung einer Gabe sowie gegenüberliegend Einbringung von Dachfenstern aufgrund der Nutzungsänderung im Dachbereich

Beschluss 1

Beschluss 1
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag auf Nutzungsänderung durch Dachgeschossausbau einer Scheune auf Fl. Nr. 907 Gmk. Mosbach des Antragsstellers Bautenbuch 53/23 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Andreas Zottmann hat wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht mitgewirkt.

Beschluss 2

Beschluss 2
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag Bautenbuch 53/23 zur Einbringung einer Gabe sowie gegenüberliegend Einbringung von Dachfenstern aufgrund der Nutzungsänderung im Dachbereich

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Andreas Zottmann hat, wegen persönlicher Beteiligug an der Abstimmung nicht mitgewirkt.

Datenstand vom 13.06.2024 12:05 Uhr