Bauantrag - Abbruch Außentreppe, Errichtung neue Außentreppe auf Fl. Nr. 179 Gmk. Spalt


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 05.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) Sitzung des Stadtrates 05.09.2023 ö beschließend 22

Sachverhalt

Bauherr:        Bauherr Bautenbuch 65/23

Baugrundstück:        Fl. Nr. 179 Gmk. Spalt, Spitzenberg 4
 
Bauvorhaben:        Abbruch Außentreppe, Neubau Außentreppe

Antragsnummer:        65/23

Auf dem Flurstück 19 der Gmk. Spalt wurde von dem Bauherrn, Bautenbuch 65/23 ein Antrag auf Baugenehmigung Abbruch Außentreppe, Neubau Außentreppe gestellt.

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

An das bestehende Gebäude soll die bisherige, nicht genehmigte Steintreppe abgebrochen werden und durch eine funktionstüchtige Außentreppe in Metallbau ersetzt werden.

Die Außentreppe ist von den öffentlichen Verkehrsflächen nicht einsehbar.

Es fanden bereits Abstimmungsgespräche seitens des Bauherrn sowie der Unteren Denkmalbehörde des Landratsamtes Roth statt. 

Das Bauvorhaben fügt sich baurechtlich, nach § 34 BauGB an das Bestandsgebäude ein. Denkmalschutzrechtliche Aspekte müssen hier zunächst nicht betrachtet werden.
Die Erschließung ist nicht nötig, das Gesamtgebäude ist erschlossen.

Es wurden Anträge auf Abweichung und Befreiungen gestellt.

Antrag auf Abweichung Abstandsflächen gem. Art. 6 BayBO (Zuständigkeit Landratsamt Roth)

Antrag auf isolierte Abweichung Überschreitung Obergrenze für das Maß der baulichen Nutzung:
§ 17 BauNVO Obergrenzen für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung.
Erlaubte Grundflächenzahl
In der Baunutzungsverordnung wird im Mischgebiet die Grundflächenzahl GRZ mit 0,6 und die Geschossflächenzahl GFZ mit 1,2 festgesetzt. 
Durch die Bebauung des Altstadtgebietes wird die GRZ und GFZ bereits in dem Baugrundstück überschritten. Durch die Treppenanlage wird die Planung geringfügig verändert

Antrag auf Abweichung (Befreiung) von der Gestaltungssatzung der Stadt Spalt:
  • § 4 Gestaltungssatzung Sichtbare Bauteile sind mit herkömmlichen (ortsüblichen) oder solchem Material auszuführen, das dem herkömmlichen in Form und Farbe entspricht
  • § 3 Abs. 4 Gestaltungssatzung Äußere Treppen sind in ortstypischem, farbig passendem Naturstein auszuführen
Das Bauwerk wird als Stahlbautreppe feuerverzinkt in matter Optik ausgeführt. Grund dafür ist die zu erbringende Standsicherheit. 

Die nachbarschaftliche Beteiligung wurde durchgeführt. Die nachbarschaftliche Zustimmung wurde nicht gegeben.
 

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag Bauherr Bautenbuch 65/23 zum Abbruch Außentreppe und Neubau Außentreppe auf Fl. Nr. 179 Gmk. Spalt.

Beschluss 2:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag Isolierte Abweichung bezüglich Überschreitung der im Mischgebiet festgesetzten Obergrenzen GFZ sowie GRZ Bauherr Bautenbuch 65/23 für den Bauantrag Abbruch Außentreppe und Neubau Außentreppe auf Fl. Nr. 179 Gmk. Spalt.

Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag Abweichung (Befreiung) der Gestaltungssatzung Stadt Spalt bezüglich § 4 Gestaltungssatzung Sichtbare Bauteile in herkömmlichem Material sowie § 3 Abs. 4 Gestaltungssatzung Ausführung der Treppe in Stahl anstatt Naturstein auszuführen, zum Bauantrag Abbruch Außentreppe und Neubau Außentreppe auf Fl. Nr. 179 Gmk. Spalt.

Beschluss 1

Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag Bauherr Bautenbuch 65/23 zum Abbruch Außentreppe und Neubau Außentreppe auf Fl. Nr. 179 Gmk. Spalt.

--- 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
SR Sterner hat den Sitzungssaal verlassen.

Beschluss 2

Beschluss 2:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag Isolierte Abweichung bezüglich Überschreitung der im Mischgebiet festgesetzten Obergrenzen GFZ sowie GRZ Bauherr Bautenbuch 65/23 für den Bauantrag Abbruch Außentreppe und Neubau Außentreppe auf Fl. Nr. 179 Gmk. Spalt.

--- 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
SR Sterner hat den Sitzungssaal verlassen.

Beschluss 3

Beschluss 3:

Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag Abweichung (Befreiung) der Gestaltungssatzung Stadt Spalt bezüglich § 4 Gestaltungssatzung Sichtbare Bauteile in herkömmlichem Material sowie § 3 Abs. 4 Gestaltungssatzung Ausführung der Treppe in Stahl anstatt Naturstein auszuführen, zum Bauantrag Abbruch Außentreppe und Neubau Außentreppe auf Fl. Nr. 179 Gmk. Spalt.

--- 3

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
SR Sterner hat den Sitzungssaal verlassen.

Datenstand vom 17.06.2024 09:45 Uhr