Vollzug Ortsrecht der Stadt Spalt; Beschlussfassung über die 8. Änderungssatzung für die Einrichtung "Mittagsbetreuung"


Daten angezeigt aus Sitzung:  81. Sitzung des Stadtrates, 12.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 81. Sitzung des Stadtrates 12.03.2024 ö 23

Sachverhalt

Die Mittagsbetreuung an der Spalatin-Schule wird als städtische Einrichtung geführt. 

Der Betrieb der Mittagsbetreuung ist stark defizitär. Aus diesem Grund sind jährliche Anpassungen der Entgelte, auf aufgrund der Kostensteigerungen der Sach- und Personalkosten, unerlässlich. 

Zur Vorbereitung für die Anmeldung zur Mittagsbetreuung ab 01.09.2024 ist daher bereits jetzt die Gebührenregelung in Form einer 8. Änderungssatzung vorzusehen, um auch die Nutzer frühzeitig über die neuen Gebühren ab 01.09.2024 in Kenntnis zu setzen. 

Die Anpassung der neuen Gebühren erfolgt im Rahmen einer 8. Änderungssatzung, die als Anlage anbei liegt. 

Eine Übersicht der derzeitigen Gebührensätze sowie der neuen Gebühren sind in der nachstehenden Tabelle nochmals aufgelistet. 

Dem Stadtrat wird dabei folgender Gebührenrahmen vorgeschlagen:

  1. Laufende Gebühren/ Einrichtung „Mittagsbetreuung“

Monatsgebühr
Gebühren in € aktuell
Gebühren in € ab 09/ 2024

bei 1 Tag/ Woche

59,00

62,00

bei 2 Tagen/ Woche

77,00

81,00

bei 3 Tagen/ Woche

86,00

90,00

bei 4 Tagen/ Woche

98,00

103,00

bei 5 Tagen/ Woche

107,00

112,00

  1. Ferienbetreuung

Tage/ Woche
Gebühr in € für angemeldete Kinder in der Mittagsbetreuung

Regelgebühr


aktuell
ab 09/2024
aktuell
ab 09/2024


1
Woche
26,50
28,00
34,00
37,00


2
Woche
32,00
34,00
42,00
44,00


3
Woche
37,00
39,00
48,00
50,00


4
Woche
42,00
44,00
55,00
58,00


5
Woche
48,00
50,00
65,00
68,00


Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass aufgrund des stark defizitären Betriebes der Mittagsbetreuung eine Anhebung und Anpassung der Gebühren ab 01.09.2024 erforderlich ist. 

Die 8. Änderung zur Gebührensatzung der Mittagsbetreuung an der Spalatin-Schule – gem. der beiliegenden Anlage – wird beschlossen.

Die Satzung tritt zum 01.09.2024 in Kraft. 

Beschluss

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass aufgrund des stark defizitären Betriebes der Mittagsbetreuung eine Anhebung und Anpassung der Gebühren ab 01.09.2024 erforderlich ist. 

Die 8. Änderung zur Gebührensatzung der Mittagsbetreuung an der Spalatin-Schule – gem. der beiliegenden Anlage – wird beschlossen.

Die Satzung tritt zum 01.09.2024 in Kraft. 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.06.2024 11:16 Uhr