Bauantrag - Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Garagen, Fl.Nr. 874/1 TF Gmk. Spalt, Adolph-Kolping-Str. 31


Daten angezeigt aus Sitzung:  28. Sitzung des Stadtrates, 24.08.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 28. Sitzung des Stadtrates 24.08.2021 ö beschließend 15

Sachverhalt

Bauherr:                Sergej und Svetlana Ivancenko, Schindweg 39, 91166 Georgensgmünd

Baugrundstück:        Adolph-Kolping-Str. 31, Fl.Nr. 874/1 TF Gmk. Spalt

Bauvorhaben:        Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Garagen 

Antragsnummer:        47/21

Auf dem Flurstück 874/1 der Gemarkung Spalt wurde von Herrn und Frau Ivancenko ein Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Garagen gestellt. 

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 56 „Maierhof“ und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft.

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Folgende Befreiungen werden beantragt:
  • Gemäß textlichen Festsetzungen 2.2 beträgt die maximal zulässige Gebäudehöhe im gesamten Geltungsbereich 9,00m. Die maximal zulässige Wandhöhe im Bereich des Bauvorhabens beträgt an der Talseite 9,00m und an der Bergseite 6,00m. 
 Das Bauvorhaben soll mit einer Wandhöhe von 9,205m errichtet werden.  

Die entsprechenden Anträge auf Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes liegen bei. 

Bei dem Bebauungsplan Nr. 56 „Maierhof“ handelt es sich um einen relativ neu aufgestellten Bebauungsplan, welcher viele Freiheiten für Bauherren bietet. 
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes wurden bewusst gestaltet um dem Baugebiet einen einheitlichen Charakter zu geben. 
Es ist zu überlegen, ob im Bereich des neuen Bebauungsplanes „Maierhof“ Abweichungen der Festsetzungen gewünscht sind.  


Gemäß Flächennutzungsplan befindet sich das Bauvorhaben im allgemeinen Wohngebiet.

Das Bauvorhaben fügt sich harmonisch in die Nachbarbebauung ein. 

Die Stellplätze können gemäß Stellplatzsatzung der Stadt Spalt nachgewiesen werden. 

Die Abstandsflächen werden eingehalten. 

Die Nachbarn haben dem Bauvorhaben zum Teil zugestimmt. 

Beschlussvorschlag

  1. Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn und Frau Ivancenko, Schindweg 39, 91166 Georgensgmünd, zum Neubau eines Einfamilienwohnhaus mit zwei Garagen auf dem Flurstück 874/1 der Gemarkung Spalt, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 



  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung des Bebauungsplanes von Herrn und Frau Ivancenko, Schindweg 39, 91166 Georgensgmünd, hinsichtlich der Überschreitung der maximalen Wandhöhe, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 

Beschluss

  1. Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn und Frau Ivancenko, Schindweg 39, 91166 Georgensgmünd, zum Neubau eines Einfamilienwohnhaus mit zwei Garagen auf dem Flurstück 874/1 der Gemarkung Spalt, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 



  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung des Bebauungsplanes von Herrn und Frau Ivancenko, Schindweg 39, 91166 Georgensgmünd, hinsichtlich der Überschreitung der maximalen Wandhöhe, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

Datenstand vom 15.09.2021 12:59 Uhr