Abbruch eines ehemalig landwirtschaftlich genutzten Gebäudeteils, Errichtung eines Ersatzbaus mit Einbau einer zweiten Wohneinheit, Errichtung eines Garagen-, Lager- und Technikgebäudes auf dem Grundstück Flnr. 595/2 der Gemarkung Emertsham, Arfling 21 in 83342 Tacherting
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 06.07.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 06.07.2023 | ö | beschließend | 7 |
Beschluss
Nach eingehender Beratung beschließen die Mitglieder des Bauausschusses, für das Vorhaben „Abbruch eines ehemalig landwirtschaftlich genutzten Gebäudeteils, Errichtung eines Ersatzbaus mit Einbau einer zweiten Wohneinheit, Errichtung eines Garagen-, Lager- und Technikgebäudes“ auf dem Grundstück Flnr. 595/2 der Gemarkung Emertsham im Außenbereich nach § 35 Abs. 2 BauGB das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.08.2023 08:05 Uhr