Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes als geschlossene Sichtschutzwand auf dem Grundstück Flnr. 122/2 Gmkg Peterskirchen, Kraiburger Str. 7, 83342 Tacherting/Peterskirchen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 11.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.04.2024 ö beschließend 7.1

Beschluss 1

Nach eingehender Beratung fassen die Mitglieder des Bauausschusses die folgenden Beschlüsse:

1. Der Abweichung hinsichtlich der Abwechslung geschlossener baulicher Einfriedung mit 50 % zur begrünten Einfriedung auf eine max. Länge von 4 m auf der nördl. Grenze zur Flnr. 122/1 (Kraiburger Str. 9) wird nicht zugestimmt, da nachbarschaftliche Belange nachweislich berührt sind. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Der Abweichung hinsichtlich der Abwechslung geschlossener baulicher Einfriedung mit 50 % zur begrünten Einfriedung auf eine max. Länge von 4 m auf der südl. Grenze zur Flnr. 122/3 (Kraiburger Str. 5) wird aufgrund der Einverständniserklärung des Nachbarn zugestimmt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 6

Beschluss 3

3. Der Abweichung hinsichtlich der Abwechslung geschlossener baulicher Einfriedung mit 50 % zur begrünten Einfriedung auf eine max. Länge von 4 m auf der östlichen Grenze des Grundstückes (zur St 2091 hin) wird aus Gründen der Ortbildes nicht zugestimmt. Das Grundstück befindet sich an dieser Stelle in einer exponierten und einsichtigen Lage unmittelbar am Ortseingang von Peterskirchen.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 4

4. Der Abweichung hinsichtlich der max. Höhe der Einfriedung an öffentlichen Flächen (zur St 2091 hin) von 1 m auf eine max. Höhe von 2 m wird zugestimmt, da an dieser Stelle ein ausreichender Sichtschutz zum Zwecke der Privatsphäre als angebracht erscheint (vormals durchgehende Thujahecke). Die Regularien der Einfriedungssatzung hinsichtlich der Abwechslung von 50 % der Länge der baulichen zur bepflanzten Einfriedung gelten jedoch weiterhin. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.05.2024 18:23 Uhr