Immissionsschutz: AlzChem Trostberg GmbH Werk Schalchen; Antrag nach § 4 BImSchG auf Errichtungs- und Betriebsgenehmigung für eine NQ2-Anlage auf dem Grundstück Flnr. 1844/2 Gmkg. Tacherting, Trostberger Str. 95, 83342 Tacherting, Anforderung einer Stellungnahme gem. § 11 der 9. BImSchV


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 16.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.01.2025 ö beschließend 9

Beschluss 1

1. Nach eingehender Beratung beschließen die Mitglieder des Bauausschusses, für das Vorhaben „Errichtungs- und Betriebsgenehmigung für eine NQ2-Anlage“ im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB (faktischen Industriegebiet Schalchen) auf dem Grundstück Flnr. 1844/2 Gmkg. Tacherting das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Die Genehmigungsbehörde wird ferner ersucht, die folgenden Aspekte vor Erteilung einer Genehmigung aufzuklären und als Nebenbestimmungen in den Bescheid aufzunehmen:
    1. Die Bedenken und Anregungen des Ing.-Büros Döllerer aus seiner Stellungnahme vom 08.01.2025 zur Ableitung von Produktions- und sonstigen Abwässern in die Kläranlage Tacherting.
    2. Die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf den Verkehr gerade im Bereich der Ausfahrt auf die Carostraße und die B299 aufgrund der engen und unübersichtlichen Situation sind nachvollziehbar darzustellen und mögliche Gefahrenminderungsmaßnahmen darzustellen und umzusetzen

    1. Die zu erwartenden Auswirkungen der Gesamtmaßnahmen auf die nördlich angrenzende Wohnnachbarschaft ist fachgutachterlich bezüglich der zu erwartenden Lärmemissionen zu bewerten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.03.2025 07:15 Uhr