4. Änderung des Bebauungsplanes „Hüttinger Feld I“ für die Grundstücke Flnr. 155/9 – 155/21, 155/59 Gmkg. Tacherting im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB; Fassung des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses – Wiedervorlage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.02.2021 ö beschließend 5

Beschluss

Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat die folgenden Beschlüsse:

  1. Der vom Ing.-Büro Winkler erstellte Planentwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Hüttinger Feld I“ sowie die dazugehörige Begründung vom 11.02.2021 werden gebilligt, mit der Änderung, dass die überbaubare Grundstücksfläche für den Carport ersatzlos gestrichen wird.

  1. Der Planentwurf und die Begründung sind nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

  1. Das Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden) ist gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung des Planentwurfs) durchzuführen (§ 4a Abs. 2, 3 und 4 BauGB).


Beratungsergebnis:

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.04.2023 15:41 Uhr