Erschließungsbeitragsrecht; Vorgehensweise mit Altanlagen nach der Novelle des KAG zum 01.04.2016


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.02.2021 ö beschließend 10

Beschluss

  1. Nach eingehender Beratung beschließen die Mitglieder des Gemeinderates, die oben unter Fallgruppe 1 genannten Altanlagen, die technisch vor dem 01.04.1996 begonnen wurden, aus Kapazitätsgründen nicht bis zum 31.03.2021 erstmals endgültig qualifiziert herzustellen. 
  2. Nach eingehender Beratung beschließen die Mitglieder des Gemeinderates auch keine sonstigen administrativen Maßnahmen bei noch nicht erfolgten Schlussabrechnungen wie Kostenspaltungen oder Abschnittsbildungen zu ergreifen. 
  3. Der Bürgermeister wird darüber hinaus aufgefordert, zukünftig im Interesse von Rechts­sicherheit für zeitnahe Schlussabrechnungen bei anstehenden Erschließungsmaßnahmen zu sorgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.04.2023 15:41 Uhr