Immissionsschutz; Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Erstgenehmigung für die Änderung und Erweiterung der bisher baurechtlich genehmigten Biogasanlage sowie für den Gesamtbetrieb der geänderten und erweiterten Anlage auf den Grundstücken Flnr. 1199, 1199/3 der Gmkg. Tacherting, Eberting 2, 83342 Tacherting: Errichtung einer Versickerungsmulde mit Zuordnung zum Sondergebiet (SO 3) im Bereich des SO 4, Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Eberting"
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.01.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 14.01.2021 | ö | beschließend | 10 |
Beschluss
Nach eingehender Beratung beschließen die Mitglieder des Bauausschusses, der Befreiung von den Festsetzungen des Bauvorhabens auf „Errichtung einer Versickerungsmulde mit Zuordnung zum SO 3 im Bereich des SO 4“ innerhalb des Geltungsbereiches des qual. Bebauungsplanes „Eberting“ nach § 31 Abs. 2 BauGB zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.04.2023 13:41 Uhr