2. Änderung der Entwicklungssatzung "Straß" hinsichtlich der Erhöhung der zulässigen Wohneinheiten im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB i.V.m. § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB; Fassung des Änderungsbeschlusses, Wiedervorlage
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 12.05.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 12.05.2021 | ö | beschließend | 7 |
Beschluss
Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat die 2. Änderung der Entwicklungssatzung
„Straß“ hinsichtlich der textlichen Festsetzung der Nutzung auf max. 4 Wohneinheiten pro Einzelhaus und max. 2 Wohneinheiten pro Doppelhaushälfte im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB i.V.m. § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.04.2023 12:49 Uhr