Beratung und ggfls. Beschlussfassung über die Beteiligung an der Chiemgau GmbH


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.07.2021 ö beschließend 17

Beschluss

    1. Die Gemeinde Tacherting tritt in die Chiemgau GmbH als Gesellschafter zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein. Dabei wird ein Gesellschaftsanteil am Stammkapital in Höhe von 1.000 EUR erworben.
    2. Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden Satzung der Chiemgau GmbH in der Fassung vom 11.06.2021 zu.
    3. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, alle zum Beitritt erforderlichen Handlungen vorzunehmen, Unterschriften zu leisten bzw. Erklärungen im Namen der Gemeinde Tacherting abzugeben. Dies gilt auch für die Einholung von rechtsaufsichtlichen Genehmigungen und die notarielle Abwicklung der Beteiligung.
    4. Sofern Anpassungen oder Änderungen an der Satzung aufgrund von Hinweisen oder Vorgaben der Rechtsaufsichtsbehörden, Prüforganen, des Notars oder des Registergerichts notwendig sind, wird der Erste Bürgermeister ermächtigt, diese zu genehmigen, sofern dadurch nicht der Wesensgehalt der Gesellschaft tangiert oder der Unternehmensgegenstand verändert wird.
    5. Der gemeinsame Informationssicherheitsbeauftragte und der gemeinsame Datenschutz-beauftragte werden mit Ablauf des 31.12.2022 in die Chiemgau GmbH übergeleitet. Die aktuellen Zweckvereinbarungen verlieren zu diesem Zeitpunkt Ihre Gültigkeit. Die finanziellen und sonstigen Rahmenbedingungen aus den Zweckvereinbarungen werden als Grundlage für die Arbeit und die Abrechnung der Dienstleistungen durch die Chiemgau GmbH übernommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.04.2023 12:53 Uhr