Kalkulation der Benutzungsgebühren für die Entwässerungseinrichtung; Anerkennung des Kalkulationsberichtes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.12.2021 ö beschließend 10

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, entsprechend dem Gutachten des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes, die Gebühren in der kalkulierten Höhe von 1,81 Euro zu belassen und eine Sonderrücklage aus Mehrerlösen aus zuwendungsfinanziertem Anlagevermögen zu bilden. Dabei soll dies abweichend vom Vorschlag des Prüfungsverbandes und der Verwaltung zunächst nur für das Jahr 2022 gelten und ein kalkulatorischer Zinssatz von 1,5 % zugrunde gelegt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Zeit ab 2023 gesonderte Abwasserbeiträge und eine differenzierte Abwassergebühr für Grundstücke zu kalkulieren, die ihr anfallendes Oberflächen­wasser nicht auf dem eigenen Grundstück schadlos versickern lassen, sondern an eine gemeindliche Entwässerungseinrichtung angeschlossen sind bzw. angeschlossen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.04.2023 08:47 Uhr