Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück Flnr. 155/25 der Gemarkung Tacherting, Egerländer Straße 4 in 83342 Tacherting
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.01.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 20.01.2022 | ö | beschließend | 5 |
Beschluss
Nach eingehender Beratung beschließt der Bauausschuss für das Vorhaben „Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage“ im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes “Hüttinger Feld II“ nach § 30 Abs. 1 BauGB das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu versagen, da insbesondere die Voraussetzung für eine Befreiung bzgl. der profilgleichen Garagenerrichtung nach § 31 Abs. 2 BauGB nicht vorliegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.04.2023 14:36 Uhr