4. Änderung des Bebauungsplanes "Emertsham-Südost" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB; Fassung des Änderungsbeschlusses mit Vergabe der Planungsleistungen i.V.m. Abschluss eines städtebaul. Vertrages nach § 11 Abs. 1 Ziff. 3 BauGB (Zusammenarbeit mit Privaten), Wiedervorlage zur Ergänzung aus der Sitzung vom 23.09.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2022 ö beschließend 6

Beschluss

Nach eingehender Beratung beschließen die Mitglieder des Gemeinderates die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Emertsham-Südost“ und die Auftragsvergabe für die Planungsleistungen an das IB Wüstinger, Frasdorf, ausschließlich unter der Voraussetzung der anteiligen Kostenübernahme aller entstehenden Aufwendungen für die Bebauungsplanänderung durch die genannten Vorteilsnehmer mittels städtebaulichen Vertrags. Andernfalls wird in diesem Zuge bereits beschlossen, den Antrag auf Bebauungsplanänderung für die Flnr. 201/14 Gmkg. Emertsham abzulehnen und die Bauaufsicht im LRA Traunstein um Baukontrolle inkl. der weiteren Veranlassungen zu ersuchen. Dieser Beschluss ergänzt den Beschluss Nr. 7 vom 23.09.2021.    
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.04.2023 08:50 Uhr