Beitritt zum Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.02.2022 ö beschließend 9

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage der vorliegenden Verbandssatzung (VS) vom 7. Mai 2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 18. November 2021, den Beitritt der Gemeinde Tacherting zum Zweckverband „Kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern“ (Mitgliedschaft).

Die den Gemeinden durch § 88 Abs. 3 ZustV grundsätzlich übertragenen Aufgaben zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG werden dabei auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 VS im nachfolgend genannten Umfang auf den Zweckverband übertragen (Aufgabenübertragung):

         § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe a (ruhender Verkehr)
       § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben a und d hierzu (einschl. Bußgeldstelle)

       § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe b (zulässige Geschwindigkeit)
       § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben b und d hierzu (einschl. Bußgeldstelle)

       § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe c (Sonderverkehrszeichen)
       § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben c und d hierzu (einschl. Bußgeldstelle)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Datenstand vom 27.04.2023 08:53 Uhr