Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück Flnr. 155/25 der Gemarkung Tacherting, Egerländer Straße 4 in 83342 Tacherting


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.05.2022 ö beschließend 9

Beschluss

Nach eingehender Beratung beschließen die Mitglieder des Bauausschusses für das Vorhaben „Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage“ im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Hüttinger Feld II“ nach § 30 Abs. 1 BauGB sowie der erforderlichen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich 
  1. Baugrenzen für das Wohnhaus (Lichtgraben)
  2. Baugrenzen für das Wohnhaus (Balkon)
  3. Überschreitung der Grund- und Geschossfläche des Wohngebäudes 
das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu erteilen.

Der beantragten Befreiung unter Pkt. 4 hinsichtlich der Überschreitung der Wohnfläche der Einliegerwohnung wird unter den diesbzgl. genannten Gründen nicht bzw. nur ausschließlich im Rahmen des o.g. Alternativvorschlages zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.04.2023 14:34 Uhr