Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.05.2022 ö beschließend 7

Beschluss

Nach umfassender Beratung beschließt der Gemeinderat den Haushaltsplan 2022 durch Erlass der nachfolgenden Satzung:

Haushaltssatzung der Gemeinde Tacherting, Landkreis Traunstein,
für das Haushaltsjahr 2022
- E n t w u r f -
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Tacherting folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt 


a)
im Verwaltungshaushalt




in den Einnahmen und Ausgaben mit

        16.539.200 € 

b)
im Vermögenshaushalt




in den Einnahmen und Ausgaben mit

           8.789.200 € 

ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:         a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        320 v.H.
       b) für die Grundstücke (B)        310 v.H.
2. Gewerbesteuer                320 v.H.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000,- € festgesetzt.

§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.


Gemeinde Tacherting
Tacherting, Datum der Ausfertigung        (Siegel)



Werner Disterer
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.04.2023 09:19 Uhr