Beschaffung laufenden Bedarfs und Beachtung der Wertgrenzen nach Geschäftsordnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.08.2022 ö beschließend 10

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderat beschließen nach eingehender Beratung, dass die Beschaffung von Heizöl für den Betrieb der gemeindlichen Einrichtungen als laufende Angelegenheit ohne grundsätzliche Bedeutung für die Gemeinde bewertet wird und auch bei Auftragssummen über 20.000 Euro nicht von einer erheblichen Verpflichtung der Gemeinde auszugehen ist. Diese Regelung wird bis 31.12.2023 befristet und zu diesem Zeitpunkt hinsichtlich seiner weiteren Notwendigkeit überprüft.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.05.2023 09:08 Uhr