Abweichung von der Werbeanlagensatzung; Errichtung von Werbeanlagen und Fahnenwerbeträgern auf dem Grundstück Flnr. 105/32 der Gemarkung Tacherting, Stefan-Flötzl-Straße 12 in Tacherting
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 19.01.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 19.01.2023 | ö | beschließend | 7 |
Beschluss
Nach eingehender Beratung beschließen die Mitglieder des Bauausschusses, der entsprechenden Abweichung von der Werbeanlagensatzung gem. § 10 der Werbeanlagensatzung i.V.m. Art. 63 Abs. 3 Satz 1 BayBO im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.04.2023 14:24 Uhr