2. Änderung der Entwicklungssatzung "Straß" hinsichtlich der Erhöhung der zulässigen Wohneinheiten im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB i.V.m. § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB; Fassung des Änderungsbeschlusses, Wiedervorlage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.05.2021 ö beschließend 7

Beschluss

Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat die 2. Änderung der Entwicklungssatzung
„Straß“ hinsichtlich der textlichen Festsetzung der Nutzung auf max. 4 Wohneinheiten pro Einzelhaus und max. 2 Wohneinheiten pro Doppelhaushälfte im vereinfachten Verfahren nach §  13 BauGB i.V.m. § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.04.2023 12:49 Uhr