Vorstellung mögliches Nutzungskonzept für die Peutenmühle (inkl. angrenzender bzw. zugehöriger Flächen)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.07.2022 ö informativ 4
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 21.09.2022 ö beschließend 18

Pressetaugliche Texte

Für die im Gemeindegebiet gelegene „Peutenmühle“ (Flurnummer 746/0, Gemarkung Zankenhausen) wird seit geraumer Zeit ein Nachnutzungskonzept gesucht. Zu beachten ist dabei, dass der eigentliche Mühlenbau unter Denkmalschutz steht (siehe Ausführungen am Ende des Sachvortrags). Nicht unter Denkmalschutz stehen die auf dem Areal befindlichen weiteren (landwirtschaftlichen) Wirtschaftsgebäude. 

Wie unschwer erkennbar, ist das gesamte Anwesen Stand heute äußeren Einflüssen unterworfen. Eben deshalb wäre es aus Sicht der Gemeinde wünschenswert, die Mühle langfristig zu erhalten und der Hofstelle ein sinnvolles und tragfähiges Nachnutzungskonzept zu geben.

Auf Vermittlung der Mühlen-Eigentümerin fand Anfang Mai 2022 ein Gespräch statt, in dem XXX ein Grobkonzept für eine mögliche zukünftige Nutzung vorgestellt hat. 

Auch wenn die eigentliche Entscheidung über eine Bebaubarkeit der Flächen im landwirtschaftlichen Kontext nicht durch den Gemeinderat zu treffen ist (Stichwort „Privilegierung“), liegt der Familie daran, ihr Konzept dem Gemeinderat vorzustellen. Der Bürgermeister hat diesen Wunsch ausdrücklich begrüßt, nachdem auf diesem Wege möglicherweise die Grundlage für eine gute Zusammenarbeit über die eigentlichen Entscheidungswege hinaus gelegt werden kann. Die Vorstellung des Konzepts soll i. R. d. heutigen Sitzung erfolgen (siehe Präsentation im Anhang). Die Familie hat dazu eine Präsentation erstellt, die dem Sachvortrag beigefügt ist. 

Die Kernaussagen des Nutzungskonzepts lauten wie folgt (Auszug aus der Präsentation):









Im Sinne der baurechtlichen Würdigung des Sachverhalts soll ggf. zu einem späteren Zeitpunkt das formelle Antragsverfahren durchlaufen werden. Eine Beschlussfassung durch den Gemeinderat i. S. „gemeindliches Einvernehmen ja/ nein“ ist i. R. der heutigen Sitzung nicht vorgesehen. 

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Möglicher Flächenumgriff, der für eine direkte landwirtschaftliche Nutzung mit stellenweiser Bebauung vorgesehen ist (Flurnummern 746/0 sowie 558/0 Gem. Zankenhausen):





Im Bayerischen Denkmalatlas ist zur Mühle vermerkt (vgl. https://geoportal.bayern.de/denkmalatlas/searchResult.html?koid=122508&objtyp=bau&top=1): 
Ehem. Mühle, sog. Peutenmühle, zweigeschossiger Einfirstbau mit Satteldach und seitlichem Pultdachanbau, im Kern mittleres 19. Jh., mit jüngerem Mühlenteil, wohl um 1910; Reste der ehem. Mühlenausstattung.

Datenstand vom 22.07.2022 07:50 Uhr