Antrag auf Vorbescheid; Bau einer Reitanlage mit Wohnhaus; Fl. Nr. 558 Gemarkung Zankenhausen, Peutenmühle 1, Nutzungskonzept für die Peutenmühle


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.07.2022 ö informativ 4
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 21.09.2022 ö beschließend 18

Pressetaugliche Texte

Auf den Grundstücken Fl. Nrn. 558 und 746 Gemarkung Zankenhausen ist die Errichtung einer Reitanlage mit Wohnhaus geplant. Die Reitanlage besteht aus einer Reithalle mit vorgelagerter Bergehalle und seitlich angeschlepptem Stall (32,2 m x 74,5 m), Außenpaddocks (8 m x 60 m), einer Führanlage mit Longierzirkel (20 m x 20 m), einer Mistlege (Festmistplatte 7 m x 8 m mit Wanne und drei Wänden á 2 m Wandhöhe) und einem Reitplatz (20 m x 60 m). Das Wohnhaus hat die Maße 8,5 m x 11 m, bestehend aus 1,5 Vollgeschossen mit 0,24 m starken Außenwänden und Satteldach. Stall und Wohnhaus werden auf einer Bodenplatte errichtet, die übrigen Gebäude auf Punktfundamenten. Alle Gebäude sind Vollholzkonstruktionen. Vorhandene Wirtschaftsgebäude werden als Werkstatt, Maschinenhalle/Garage verwendet, das denkmalgeschützte Mühlengebäude als Wohnung für Mitarbeiter. Das Bodendenkmal bleibt unberührt. Parallel wird die – notwendige - denkmalschutzrechtliche Erlaubnis beantragt.  


Das Konzept wurde in der Sitzung vom 06. Juli 2022 informativ vorgestellt. Wie dem Gremium bereits in dieser Sitzung dargestellt, ist Maßgeblich für eine Baugenehmigung die Feststellung der landwirtschaftlichen Privilegierung, was außerhalb des gemeindlichen Einflussbereiches liegt (=> Landwirtschaftsamt). Ebenso wird das Vorhaben baurechtlich durch das Landratsamt geprüft.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Antrag auf Vorbescheid für den Bau der Reitanlage mit Wohnhaus auf den Grundstücken Fl. Nr. 558 und 746 Gem. Zankenhausen nach Art. 65 BayBO behandelt. 
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Das Einvernehmen zur denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis wird ebenfalls erteilt. Die Bauherren haben zu gewährleisten, dass die Zugänglichkeit zu den in Gemeindebesitz befindlichen Wasserläufen gewährleistet wird und hier die entsprechenden Abstandsflächen eingehalten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.10.2022 17:44 Uhr