Bauantrag; Neubau eines Mehrfamilienhauses (5 WE) mit 10 PKW-Stellplätzen, St.-Ottilien-Straße 13, Fl. Nr. 1394/4, Gemarkung Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.06.2023

Beratungsreihenfolge

Pressetaugliche Texte

Das 1.009 m² große Grundstück liegt im ungeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB. Derzeit ist es mit einem Altbestand bebaut. 


Der Bauherr plant die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten. Der Baukörper hat eine Grundlfäche von 15,99 m x 11,87 m. Die Traufseitige Wandhöhe beträgt 6,01 m. Die Firsthöhe liegt bei 10,16 m. Das Satteldach soll eifne Neigung von 35° haben. Die GRZ I ist mit 0,21 angegeben, die GRZ II mit 0,45 und die GFZ mit 0,39.
Zum Vorhaben sind 10 Stellplätze geplant.
Die Abstandsflächen kommen auf dem Baugrundstück zu liegen.


Für dieses Grundstück wurden bereits mehrere Bauanträge behandelt, zuletzt in der Sitzung am 23.11.2022. Hier war die Errichtung von vier Reihenhäuser geplant. Der Baukörper hatte eine Grundfläche von 20,00 m x 10,00 m. Die Wandhöhe lag bei 5,54 m.
Das Gebäude war mit E+1 und einem DG geplant.. Die Gesamthöhe des Gebäudes lag bei 9,237 m.  Zum Vohaben waren 8 Stellplätze geplant. Der Antrag wurde aufgrund der Dreigeschossigkeit für nicht genehmigungsfähig eingestuft. Der Antrag wurde deshalb vom Bauherren zurückgezogen.



Die schlussendliche Entscheidung über die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens liegt beim Landratsamt Fürstenfeldbruck.  Nach Ansicht der Verwaltung hat sich das Vorhaben grds. positiv weiterentwickelt, nachdem auf eine urspr. geplante unübliche Dachform verzichtet wird. 

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung von einem Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück „St.-Ottilien-Straße 13“, Fl. Nr. 1394/4 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung von einem Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück „St.-Ottilien-Straße 13“, Fl. Nr. 1394/4 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.07.2023 10:08 Uhr