Bauantrag: 1. Tektur zum Neubau eines Mehrfamilienhauses / hier: Änderung der Zahl der Wohneinheiten von 5 auf 8), St. Ottilien Straße 13, Fl. Nr. 1394/4, Gemarkung Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung über Haushalt 2024, 31.01.2024

Beratungsreihenfolge

Pressetaugliche Texte

Das 1.009 m² große Grundstück liegt im Innenbereich gem. § 34 BauGB. Derzeit ist es mit einem Altbestand bebaut. 

Zum ursprünglichen Bauantrag mit 5 Wohneinheiten wurde das Einvernehmen in der GR-Sitzung vom 21.06.2023 erteilt. Das LRA hat die Baugenehmigung dazu am 11.10.2023 erteilt.

Der Bauherr plant nun die Errichtung des Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten. 

Die Kubatur des Gebäudes entspricht bis auf eine Änderung im KG dem genehmigten Bauantrag.
Die Raumaufteilung ändert sich und der süd-westliche Kellerraum wird um 1 m x 4,54 m erweitert. Im EG wird darüber mit einer Alu/Glaskonstruktion die Belichtung gesichert.




Im EG entstehen zwei barrierefreie Wohnungen, weshalb nun auch ein Aufzug vom KG bis ins OG geplant ist.

Die GRZ I bleibt bei 0,21. Die GRZ II erhöht sich von 0,45 auf 0,47 ggü. dem genehmigten Plan mit 5 WE.

Auf dem Grundstück werden insg. 10 Stellplätze gemäß der Stellplatzsatzung der Gemeinde nachgewiesen - 8 Stück für die Wohneinheiten + 2 Stück für Besucher. 

Weitere Bauzeichnungen und Berechnungen befinden sich im Anhang.

Nach Meinung der Verwaltung sind die bauräumlichen Änderungen marginal. Die Stellplatzanforderungen werden erfüllt, weshalb das Einvernehmen grds. erteilt werden kann. 



Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat die 1. Tektur zum Neubau eines Mehrfamilienhauses (hier: Änderung der Wohneinheiten von 5 WE auf 8 WE) auf dem Grundstück „St. Ottilien Straße 13“, Fl. Nr. 1394/4  Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat die 1. Tektur zum Neubau eines Mehrfamilienhauses (hier: Änderung der Wohneinheiten von 5 WE auf 8 WE) auf dem Grundstück „St. Ottilien Straße 13“, Fl. Nr. 1394/4  Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Datenstand vom 26.03.2024 12:27 Uhr