A) Finalisierte Umbau-Planung
Basierend auf den bislang zur Sache gefassten Beschlüssen sowie der Varianten-Festlegung im Rahmen der November-Sitzung (2022) des Gemeinderats, haben das Büro Reitberger und die Gemeindeverwaltung in den letzten Monaten die Planungen intensiv vorangetrieben. Eingebunden wurde in die Planungen auch das Landratsamt Fürstenfeldbruck. In die Planungen eingeflossen sind auch Ergebnisse aus der Statik-Betrachtung. Eine Altlasten-Untersuchung förderte erfreulicherweise zu Tage, dass – Stand der Untersuchung – keine Altlasten gefunden wurden.
Die heute dem Gemeinderat zur Freigabe vorgelegte Planung entspricht 1:1 der durch das Gremium einstimmig positiv votierten Varianten-Entscheidung aus der November-Sitzung. Der aktuelle Planungsstand wird den Ratsmitgliedern als Anhang zum TOP bereitgestellt.
Abbildung: Geplante neue Front-Ansicht des neuen Eingangsbereiches mit Anbau
B) Entscheidung bzgl. des Einbaus einer Aufzuganlage, die das komplette Schulgebäude barrierefrei erschließen würde
Die Grund- und Mittelschule ist Stand heute nicht durchgehend barrierefrei zugänglich. Dieser Umstand wurde bereits mehrfach im Gemeinderat diskutiert. Wunsch der Schulfamilie ist es, diesem Umstand mittelfristig zu begegnen und Abhilfe zu schaffen.
Möglichkeiten hierfür bieten sich im Rahmen der geplanten Schwimmbad-Sanierung.
Das Büro Reitberger hat zwei Umsetzungsvarianten erarbeitet:
Variante 1: Aufzugserweiterung als Teil des geplanten Schwimmbad-Anbaus / KOMPLEX
Geschätzte Kosten: ~ 110 TEUR
Gegenüberstellung Vor- und Nachteile gem. Fachbüro:
Variante 2: Einbau eines Aufzugs in das Bestandsgebäude „Schule“ ohne direkten räumlichen Bezug zur Bad-Sanierung / BAUCHTECHNISCH EINFACHER
Geschätzte Kosten: ~ 150 TEUR
Gegenüberstellung Vor- und Nachteile gem. Fachbüro:
Ob Fördergelder abrufbar sind für die Herstellung der Barrierefreiheit ist zu prüfen. Ein ausdrückliches Förderprogramm scheint es nicht zu geben.
Der Gemeinderat hat eine Grundsatzentscheidung hinsichtlich der Herstellung der Barrierefreiheit für den kompletten Gebäudekomplex zu treffen. Sodann ist über die Ausführungsvariante zu entscheiden.
C) Vergabe weiterer Fachplaner-Leistungen
Der Bürgermeister hat das mit dem Projekt bereits betraute Ausschreibungs-Büro PM5 mit der Ausschreibung und Vorbereitung der Auftragsvergabe für weitere notwendige Fachplaner-Gewerke beauftragt. Aus Gründen der Zeitersparnis schlägt die Verwaltung vor, den Bürgermeister zu ermächtigen, die Fachplaner-Gewerke nach erfolgter Ausschreibung gem. Vergabeempfehlung des Ausschreibungs-Büros zu vergeben.
Generell: Die nächsten Schritte im Überblick
- Abstimmung und Anstreben der förmlichen Freigabe der Planung durch die zuständigen Stellen beim Fördergeber Jülich und der Bayerischen Obersten Baubehörde (als Teil des Genehmigungsprozesses im Förder-Verfahren).
- Parallel: Beauftragung weiterer Fachplaner für die Ausarbeitung der Detail-Planungen, etc.
- Bearbeitung der Themenfelder Brandschutz, etc.
- Formelle Einreichung eines Bauantrags beim Landratsamt FFB.
- Erarbeitung eines Bauzeitplans abhängig von den Genehmigungszeitpunkten der Planung.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Kosten f. Fachplaner-Gewerke: Ergebnis der Ausschreibungen muss abgewartet werden; Position allerdings alternativlos
Beschlussvorschlag:
Beschluss A:
Der Gemeinderat gibt die Planung für die Sanierung des Schwimmbades frei. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die nächsten Verfahrensschritte wie oben dargestellt einzuleiten und zu gegebener Zeit einen förmlichen Bauantrag einzureichen.
Beschluss B-1:
Der Gemeinderat beschließt die Herstellung der ganzheitlichen Barrierefreiheit der Grund- und Mittelschule (= über alle Ebenen hinweg) und ermächtigt den Ersten Bürgermeister, ggf. dem Vorhaben zuträgliche Fördergelder zu beantragen.
Beschluss B-2 (nur relevant, sofern B-1 mehrheitlich positiv beschieden wurde):
Umgesetzt werden soll nach dem Willen des Gemeinderats
Variante 1 Aufzugserweiterung als Teil des geplanten Schwimmbad-Anbaus //
Variante 2: Einbau eines Aufzugs in das Bestandsgebäude „Schule“ ohne direkten räumlichen Bezug zur Bad-Sanierung
Beschluss C:
Der Gemeinderat ermächtigt den Ersten Bürgermeister, nach erfolgter Ausschreibung die notwendigen Fachplaner-Gewerke gemäß Vergabevorschlag zu vergeben bzw. zu beauftragen.