Sanierung des örtlichen Schwimmbades / hier: Vorstellung dreier aktueller Planungsvarianten sowie Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen i. B. auf Schwimmbad-Sanierung im Lichte aktueller Entwicklungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.02.2022 4
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 04.05.2022 ö beschließend 6
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.11.2022 ö beschließend 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.07.2023 ö beschließend 3

Pressetaugliche Texte

Ausgangslage / Zusammenstellung „Pflichtenheft“ f. mögliche Sanierung und geänderte finanzielle Rahmenbedingungen: 
Wie dem Gemeinderat bekannt, ist das in den 1970er Jahren errichtete Schwimmbad in der Grund- und Mittelschule dringend sanierungsbedürftig (baulich, energetisch, …). Weil die zu erwartenden Sanierungsaufwände hoch sind, wurde – als erster Meilenstein – vor rund zwei Jahren ein Antrag auf Bundesförderung gestellt. Nachdem hier ein intensiver Antragsprozess durchlaufen wurde, konnte erfolgreich eine Förderung in Höhe von ~ 1,5 Mio. EUR eingeworben werden; entsprechende Zusagen liegen vor.

Der Gemeinderat hat in der Folge das Büro Reitberger mit der Planung der Sanierungsmaßnahme beauftragt. Ebenfalls beauftragt wurden verschiedene korrespondierende Leistungen wie z. B. Statik, Vermessung, etc.

Wichtig zu wissen: Um in den Genuss der Förderungen zu kommen, sind gewisse Mindeststandards (z. B. Barrierefreiheit, etc.) einzuhalten. Diese MUSS-Vorgaben sind in die Planungen eingeflossen. Ebenfalls hat ein Workshop stattgefunden, in dem Gemeindeverwaltung und Büro Reitberger eine Art „Wunschzettel“ zusammengetragen haben (eingebunden waren hier maßgeblich die Schulischen Nutzergruppe, Badaufsichten, etc.). Ziel war es, eine Art Pflichtenheft zusammen zu tragen.

Um eine ganzheitliche Betrachtung des Themas zu ermöglichen und dem Gemeinderat die gesamte Breite der Entscheidungsmöglichkeiten aufzuzeigen, wurde ein weiteres Szenario aufgenommen (= dauerhafte Schließung des Bades bzw. Rückbau und anderweitige Nutzung der Räume, Variante 3 – a+b). Dies auch deshalb, weil die Kassenlage (sowohl Verwaltungs- wie auch Vermögenshaushalt) der kommenden Jahre eine Priorisierung gemeindlicher Projekte erfordern wird. 

Abhängigkeiten / „Mitzudenken“: 
a)        Energie / Senkung der langfristigen Betriebskosten: In allen denkbaren Szenarien muss beachtet werden, dass das Schulgebäude als solches um das Jahr 2010 energetisch saniert wurde. Nicht saniert bzw. umgestellt wurde damals die eigentliche Heizanlage des Komplexes. Dies deshalb, weil das Bad nicht Teil der energetischen Sanierung war und deshalb weiter hohe Energiebedarfe zu decken waren. Aktuell sind 2 Blockheizkraftwerke im Einsatz; Energieträger ist Gas. Folglich ist es unerlässlich, das gewählte Szenario immer auch im Kontext der energetischen Umstellung des Schul-Komplexes zu betrachten. Ideen zur Eigenstromnutzung, etc. werden derzeit aufbereitet bzw. diskutiert.
WICHTIG: Teil der unten gezeigten Varianten-Planung ist jeweils die energetisch optimale Ausgestaltung des möglichen sanierten Bades (Lüftung, Pumpen, Dämmung, …). NICHT Teil der Kostenschätzungen ist eine neue Heizanlage für den kompletten Campus. Hierzu fand auch ein Gespräch des AK Energie mit Architekt Reitberger statt, in dem verschiedene Varianten beleuchtet wurden; die Zwischenergebnisse fügen wir unten an. 
b)        Gesetzlicher Anspruch auf schulische Ganztagesbetreuung ab dem Jahr 2026: Inwieweit aus dem gesetzlichen Ganztagesbetreuungsanspruch ab dem Jahr 2026 andere Bedarfe an das Raumprogramm der Schule zu stellen sind, ist in den kommenden Jahren abhängig vom tatsächlichen Bedarf und der Entwicklung der Schülerzahlen zu beleuchten.. 
c)        Herstellung tatsächlicher Barrierefreiheit für alle Stockwerke des Schulgebäudes – losgelöst von Schwimmbad & Co.: Perspektivisch ist sicherzustellen, dass alle Stockwerke der Schule im Sinne der Inklusion barrierefrei zugänglich sind. Dies ist heute nicht der Fall. Zumindest das oberste Stockwerk kann heute nicht barrierefrei erreicht werden. 


Geprüfte Varianten
Variante 1: 
Sanierung OPTIMAL (= großzügiges Raumprogramm f. d. „Schwimmbad 2.0“, markante gestalterische Elemente, ggf. ergänzt um die Schaffung weiterer Räume f. d. Ganztagesbetreuung bzw. Umbau der alten Aula; Einbau eines zentralen Aufzugs, der alle Stockwerke des Schulgebäudes erschließt).
GESCHÄTZTE KOSTEN: 5,5 Mio. EUR (Gemeindeanteil abzgl. Förderung = 4 Mio. EUR)
ZU ERWARTENDE FÖRDERUNG: 
>1,5 Mio. EUR seitens des Bundes, 
>ggf. weitere Fördermittel für originäre Bauvorhaben im Zusammenhang mit der Erweiterung der Ganztagesbetreuung
>ggf. Fördermittel für energetische Maßnahmen, die dem gesamten Gebäudekomplex dienen
ZU ERWARTENDE BETRIEBSKOSTEN* DES BADES NACH SANIERUNG PRO JAHR: Aktuell kalkulierbar sind nur „Fixkosten“ wie Betriebsmittel, Reinigung, Badaufsichten 
(= 75 TEUR p. a.) 
Hinzu kommen die Energiekosten, die derzeit nicht seriös kalkulierbar sind. 
ABER (gilt für alle Varianten): Erfahrungsgemäß kann durch optimale Dämmung eines sanierten Bades, Wärmerückgewinnung und die Nutzung moderner Energiequellen in Verbindung mit der Produktion eigengenutzter Energie (PV-Anlagen, …) der Energiebedarf drastisch dauerhaft reduziert werden. 

Grafik zeigt Variante mit Erweiterung der OGTS sowie barrierefreie Erschliessung des gesamten Schulgebäudes über einen zentralen Aufzug (nicht Teil der Kostenschätzung). 



Variante 2: 
Sanierung BASIS (= Umsetzung des zwingend notwendigen Raumprogramms für das Hallenbad, um dieses langfristig aufzustellen und kostenseitig sehr bewusst zu agieren, Herstellung Barrierefreiheit, etc).
GESCHÄTZTE KOSTEN (Gesamt): 4,3 Mio. EUR (Gemeindeanteil abzgl. Förderung = 2,8 Mio. EUR)
ZU ERWARTENDE FÖRDERUNG
>1,5 Mio. EUR seitens des Bundes
>ggf. Fördermittel für energetische Maßnahmen, die dem gesamten Gebäudekomplex dienen
ZU ERWARTENDE BETRIEBSKOSTEN* DES BADES NACH SANIERUNG PRO JAHR: Aktuell kalkulierbar sind nur „Fixkosten“ wie Betriebsmittel, Reinigung, Badaufsichten (= 75 TEUR p. a.). Hinzu kommen die Energiekosten, die derzeit nicht seriös kalkulierbar sind. 

Grafik zeigt Variante 2 „nur Schwimmbad“ ohne weitere Räumlichkeiten für OGTS & Co und ohne Aufzug zur gesamthaften Erschließung des Schulgebäudes.

Grafik zeigt Variante 2 MIT möglicherweise zukünftig benötigten Räumlichkeiten für OGTS & Co. UND Aufzugschacht f. d. gesamthafte barrierefreie Erschließung des Schulgebäudes. 


Variante 3: 
SCHLIESSUNG DES BADES / ggf. Nachnutzung der Räume im schulischen Kontext 
(= Stilllegung des Bades mit dem Ziel, Kosten – sowohl Bau wie auch späterer Unterhalt - radikal zu minimieren; gleichzeitig notwendig sind Bausubstanz-sichernde Maßnahmen, die z. B. die darüber liegende Schönbergaula dauerhaft sichern. Ebenfalls braucht es dann zumindest eine ansatzweise Idee für die Nachnutzung der Badfläche, z. B. für die Offene Ganztagsschule, wobei dafür immer Umbauten notwendig wären. Der im Lehrplan verankerte Schulunterricht müsste dann in anderen Bädern erfolgen):

Variante 3 A (= ausschließlich die unbedingt notwendigen substanzsichernden Maßnahmen werden ergriffen; die Schwimmbad-Räumlichkeiten werden stillgelegt und nicht weiter genutzt)
GESCHÄTZTE KOSTEN (Gesamt): 1,4 Mio. EUR
ZU ERWARTENDE FÖRDERUNG
>keine Bundesförderung
>ggf. Fördermittel für energetische Maßnahmen, die dem gesamten Gebäudekomplex dienen
ZU ERWARTENDE BETRIEBSKOSTEN* DES BADES NACH SANIERUNG PRO JAHR: 
0 EUR (bezogen auf die bisherigen Kosten im Kontext Bad).
Achtung: Für einen Teil der Schülerschaft muss der Pflicht-Schwimmunterricht dann an einem anderen Standort angeboten werden. Hierfür fallen Kosten f. d. Bustransfer und Eintrittsgelder an (geschätzt: 30 TEUR p. a.)

Variante 3 B (= Rückbau des Bades und Nutzung der Flächen im schulischen Kontext, z. B. für den gesetzl. vorgeschriebenen Ausbau der Ganztagesbetreuungsangebote ab dem Jahr 2026)
Zu beachten: Der tatsächliche Raumbedarf für den gesetzlichen Betreuungsanspruch („Hort“) ab dem Jahr 2026 ist Stand heute nicht abschätzbar (weil abhängig vom Buchungsverhalten, Entwicklung Schülerzahlen, Mittelschule, …); evtl. reichen vorhandene Räumlichkeiten auch aus bzw. ergeben sich Änderungen in den Schülerzahlen (insb. Bereich Mittelschule), die dann auch andere Optionen möglich erscheinen lassen.
GESCHÄTZTE KOSTEN (Gesamt): 3,7 Mio. EUR
ZU ERWARTENDE FÖRDERUNG
>keine Bundesförderung
> Förderung der (Umbau)-Baumaßnahmen zur Erweiterung des Ganztagsangebots (nach aktuellen Kenntnisstand bis zu 50% Förderquote; => unklar ist, ob angesichts der Gesamtdimension des Projekts auf die gesamte Maßnahme angewendet werden würde)
> Fördermittel für energetische Maßnahmen, die dem gesamten Gebäudekomplex dienen
ZU ERWARTENDE BETRIEBSKOSTEN* DES BADES NACH SANIERUNG PRO JAHR: 
Kosten f. Unterhalt und Betrieb der Gruppenräume f. d. Ganztagsbetreuung
Achtung: Für einen Teil der Schülerschaft muss der Pflicht-Schwimmunterricht dann an einem anderen Standort angeboten werden. Hierfür fallen Kosten f. d. Bustransfer und Eintrittsgelder an (geschätzt: 30 TEUR p. a.).

Grafik zeigt Umnutzung der heutigen Schwimmbad-Räumlichkeiten f. Gruppenräume, etc. Untergebracht werden könnten dort vier Hort-Gruppen. 


In allen 3 Varianten ist eine Ertüchtigung der Heizanlage der Schule (inkl. korrespondierender Maßnahmen wie z. B. PV auf dem Dach der Turnhalle, …) unerlässlich (siehe Anhang).

* In die Betriebskosten eingerechnet sind Fixkosten wie z. B. Reinigung, Badaufsichten, Verbrauchsmaterialen, 



Hinweis der überörtlichen Rechnungsprüfung / Gesamteinordnung des Projekts im Hinblick auf die zu erwartende finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde sowie weitere (Pflicht)-Projekte:
Im Rahmen des Abschlussgesprächs mit der überörtlichen Rechnungsprüfung (24.10.2022) hat die staatl. Rechnungsprüfungsstelle die dringende Bitte an den Bürgermeister herangetragen, „nochmals gemeinsam mit dem Gemeinderat über die Badsanierung nachzudenken“. Der Bürgermeister kommt dieser Aufforderung nach und gibt die Bedenken an dieser Stelle weiter. 
Die Argumente der Prüfungsstelle:
1) Das Vorhalten eines Schwimmbades ist ausdrücklich keine kommunale Pflichtaufgabe und in den zu erwartenden wirtschaftlich schwierigen Zeiten sollte dringend abgewogen werden, wofür Kommunen Geld investieren (inkl. der daraus folgenden Unterhaltskosten). Die Gemeinde wird vermutlich hinreichend gefordert sein, in den nächsten Jahren ihre Pflichtaufgaben zu erfüllen und sollte sich nicht durch das Aufbürden formal freiwilliger Leistungen in eine schwierige finanzielle Lage bringen, die dann Kürzungen an anderer Stelle notwendig macht. 
2) Die indirekte Pflichtaufgabe des schulischen Schwimmunterrichts könnte auch über Kooperationen mit anderen Bädern erreicht und die Räume z. B. einer anderen Nutzung zugeführt werden. 
3) Verglichen mit anderen gemeindlichen Einrichtungen wie z. B. der Sporthalle. der Schönbergaula, etc. nutzen vergleichsweise wenige Bürgerinnen und Bürger das Bad (Bad-Kapazität auch bei max. Öffnungszeiten durch Größe des Beckens immer limitiert). Folglich sind Sanierungsinvestition und laufender Unterhalt unverhältnismäßig hoch für vergleichsweise wenige Nutzerinnen und Nutzer.
Zu erwähnen ist noch, dass die Kommunalaufsicht zukünftige Haushalte genehmigen muss, sofern diese Mindeststandards nicht einhalten. Zu streichen sind dann zuerst sog. „freiwillige Leistungen“

Einordnung der Verwaltung:
Das Argument der staatl. Rechnungsprüfung ist grds. nachvollziehbar und die kommenden Jahre werden in jedem Fall finanziell herausfordernd. Bislang war es Konsens im Gemeinderatsgremium, die Sanierung des Bades (sofern finanziell darstellbar), mit Hilfe der Bundesförderung umzusetzen. Auch wenn keine formelle Pflicht zum Vorhalten eines Bades gegeben ist, so muss es im gesamtgesellschaftliches Interesse sein, Räume zum Schwimmen-Lernen (= jüngere Menschen) und auch z. B. zur Wassergymnastik (breite Masse) zur Verfügung stellen. 
Betrachtet man das Vorhaben der Badsanierung im Lichte weiterer bereits auf den Weg gebrachter Projekte (Bahnhofstraße Teil II, energetische Sanierung der Liegenschaften, Straßensanierungen, schrittweise Ertüchtigung Wasserleitung und Kanalnetz, Umsetzung Ganztagesbetreuungsanspruch, Sanierung Pumpen im Bereich Wasser + Abwasser, weitere Maßnahmen im Kontext Dorfentwicklung, ggf. Projekt „Salettl“, div. Sanierungsmaßnahmen an schon vorhandenen kommunalen Gebäuden wie den KiGas,…), wird der Gemeinderat zwangsläufig Priorisierungen vornehmen und Fremdfinanzierungen andenken müssen. 
Fakt ist, dass allein das Projekte „Bahnhofstraße Teil II“ (Genehmigungsbescheide liegen vor) bei gleichzeitiger „Schwimmbad-Sanierung“ (vgl. heutigen TOP) den finanziellen Handlungsspielraum der Gemeinde auf Jahre hinweg dominieren wird.
Eine noch größere Herausforderungen wird in den kommenden 1-2 Jahren die Finanzierung des laufenden Betriebs der Gemeinde darstellen. Hier treffen z. B. im Jahr 2023 stark steigende Energiekosten (+200 TEUR – Annahme, dass die Energiepreisbremse auch für Kommunen gilt), Inflation (+X?), Tarifsteigerungen (mind. 150 TEUR) & Co. auf eine parallel steigende Kreisumlage (aktueller Planungsstand +750 TEUR) und entfallende Schlüsselzuweisungen (-250 TEUR). Einer ersten Hochrechnung nach weist der Verwaltungshaushalt 2023 Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen im Vergleich zum Jahr 2022 von mind. 1,3 Mio. EUR auf (Details werden erst zu den Haushaltsberatungen feststehen). Stand heute muss davon ausgegangen werden, dass auch die Einnahmen (Gewerbesteuer, Einkommensteueranteile, …) mindestens stagnieren. Es erscheint fraglich, ob der laufende Betrieb (= Verwaltungshaushalt) auch aus den laufenden Einnahmen gedeckt werden kann. Dennoch verfügt die Gemeinde über substantielle Rücklagen (> 6 Mio. EUR) und ist schuldenfrei.  


Fazit / Entscheidungsbedarf:
Der Gemeinderat ist also gefordert, im Rahmen der heutigen Sitzung eine politische Richtungsentscheidung zu treffen, die dann für die kommenden Jahre gilt. Rein aus Sicht der Kämmerei sollte die Badsanierung zu Gunsten anderer gemeindlicher Pflichtaufgaben entfallen. ABER (vgl. übergeordnete politische Richtungsentscheidung des Gemeinderats): Die Chance zur Schwimmbad-Sanierung käme dann in dieser Form nie wieder; das Bad wäre „für immer“ geschlossen & die Bundesmittel verloren. Sollte sich der Gemeinderat für eine Durchführung der Sanierung entscheiden, wäre in jedem Fall eine langfristige Fremdfinanzierung des Projekts anzustreben (20 Jahre plus X), nachdem die liquiden Mittel der Gemeinde für andere (Pflicht)-Projekte benötigt werden. 

Förderrechtliche Aspekte i. B. auf die aktuell zugesagte Bundesförderung f. d. Schwimmbad-Sanierung:
  • Nach Rücksprache mit dem Fördergeber des Bundes f. d. Schwimmbadsanierung (sog. „Projektträger Jülich“) ist eine Rückgabe der Fördermittel möglich. 
    Nicht möglich ist eine nachträgliche Aufstockung der Fördersumme aufgrund der Kostenentwicklung. Eventuell möglich wäre eine Verlängerung der Umsetzungsfrist f. d. Projekt über das Jahr 2025 hinaus. Dies kann aber der Erfahrung nach immer erst kurz vor Ende der Frist beantragt werden; ob eine Verlängerung dann gelingt, hängt von der dann vorherrschenden Gesamtsituation ab.
  • Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht wäre eine Rückgabe der Fördermittel möglich, ohne gegen die einschlägigen Normen zu verstoßen. 


Eingeladene Referenten zum TOP:
  • Büro Reitberger, Herr Reitberger und Frau DiGrazia
  • Rektor Markus Istenes


Details zu den Varianten, etc. können der angefügten Präsentation des Büros Reitberger entnommen werden und werden in der Sitzung vorgestellt. 


***

Anlagen:

Kostenübersicht Varianten: 



Protokoll AK Energie: 

Ergebnisprotokoll zur Besprechung AK-Energie mit Herrn Reitberger zum Thema: 
Energetische Betrachtung Schule mit Turnhalle und zu sanierendem Schwimmbad 
Folgende Maßnahmen werden als umgehend notwendig betrachtet

1. Prüfung Grundwasserangebot im Schulgelände als Voraussetzung für Wasser/Wasser-Wärmepumpe (-> Gemeinde i.V.m. Herrn Reitberger) 
2. Bereitstellung möglichst umfangreicher Daten zu energietechnischen Details (Schule, Turnhalle, Schwimmbad) für Herrn Reitberger als Grundlage der weiteren Planung 
-> zugehörige Daten aus laufendem gemeindlichem Energiemonitoring (-> Gemeinde) 
-> Stromverbrauchsdaten: Summenwerte und Viertelstundenwerte von SW FFB (-> Gemeinde) 
-> verfügbare Stromerzeugungsdaten des Bürgersolardachs (->Hans Aigner) 
-> weitere benötigte energetische Daten werden von Herrn Reitberger unterstützt von Hausmeister und besonders Ortskundigen/Interessierten des AK Energie an einem Ortstermin erfasst (-> Herr Reitberger) 

Folgende Eckpunkte für das Energiekonzept werden mehrheitlich befürwortet
Basisüberlegung: das sanierte Schwimmbad soll über mehrere Jahrzehnte in Betrieb sein, so dass die energetische Betrachtung nicht nur den Ist-Zustand des Energieversorgungssystems Deutschland berücksichtigen sollte, sondern auch dessen wahrscheinliche Entwicklung. Dabei wird davon ausgegangen, dass der regenerativ und regional erzeugte Stromanteil im Stromversorgungsnetz in den kommenden Jahren deutlich zunehmen wird und auch eine nennenswerte Einspeisung von wasserstoffbasiertem Gas (aus Windstromüberschuss) in das öffentliche Gasnetz zumindest perspektivisch berücksichtigt werden kann. Daraus folgt: 
1. Nutzung aller wirtschaftlich vertretbaren Energieeinsparpotentiale 
2. Ausbau der Eigenstromerzeugung über PV an Schule und Turnhalle und Eigenstromnutzung über Wärmepumpen (Schule und Turnhalle) 
Ggf. kombiniert mit einem Batteriespeicher 
3. Deckung des darüber hinausgehenden Wärmebedarfs 
a) über Netzstrombezug für Wärmepumpen 
b) über Gasbezug (BHKW…) 
Offene Detailüberlegung (Machbarkeit/Rentabilität?): 
- Ergänzung mit Solarthermieanlage (Herr Reitberger) 
- Deckung des Niedertemperaturbedarfs für das Schwimmbad über eine separate Wärmepumpenheizung und Trennung von weiterem höhergradigen Wärmebedarf für Schule und Turnhalle (Herr Reitberger)

Jürgen Brix, 8.11.22



Beschlussvorschlag:
Beschlussvariante 1 – Festhalten an der geplanten Badsanierung:
Der Gemeinderat nimmt den ausführlichen Bericht (inkl. Aussagen der überörtlichen Rechnungsprüfung sowie korrespondierender Einordnung der Kämmerei) zur Kenntnis und beschließt, an der Badsanierung festzuhalten. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den beteiligten Planungsbüros die Planungen weiter auszuarbeiten und dabei Variante XY zu forcieren. Dem Gremium ist regelm. zu berichten.
Der Gemeinderat beauftragt darüber hinaus die Verwaltung, einen Vorschlag für eine Priorisierung aller anderer gemeindlicher Projekte zur Diskussion i. R. d. Haushaltsberatungen 2023 vorzulegen. 

Beschlussvariante 2 – Schließung des Bades / Bestandssicherung / Nachnutzung der Fläche f. schulische Belange:
Der Gemeinderat beschließt, angesichts der zu erwartenden Kosten, div. weiterer zu finanzierender (Pflicht)-Aufgaben  und der erwartbaren Verschlechterung der Kassenlage auf eine Sanierung des Bades dauerhaft zu verzichten. Die Verwaltung wird mit der Rückabwicklung des Zuschuss-Antrages i. B. auf die Bundesförderung beauftragt.

Ergänzende Beschlussvariante 2 a:
Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat, lediglich die für einen Erhalt der Bausubstanz notwendigen Schritte i. B. auf das Schwimmbad bzw. der darüber liegenden Gebäudeteile in die Wege zu leiten. Verwaltung und Planungsbüros werden beauftragt, hierfür einen Vorschlag nach der Maxime „minimale Kosten und Fokus auf Substanzsicherung“ vorzulegen. 

Ergänzende Beschlussvariante 2 b:
Gleichzeitig beschließt bzw. beauftragt der Gemeinderat eine detaillierte Prüfung, wie die bisher als Schwimmbad genutzten Räumlichkeiten sinnvoll in Zukunft für den schulischen Betrieb und ggf. gemeindliche Belange umgebaut werden können (bei gleichzeitigen Bestandssichernden Maßnahmen und der Erfüllung weiterer Vorgaben wie z. B. Barrierefreiheit). Die Verwaltung wird ergänzend beauftragt, potentielle Fördermöglichkeiten hierfür zu eruieren und dem Gremium vorzulegen. 

Beschluss

Zur Abstimmung ruft Bürgermeister Staffler zuerst Beschlussvariante 1 und dabei die Variante 2 auf:

Beschlussvariante 1 – Festhalten an der geplanten Badsanierung:
Der Gemeinderat nimmt den ausführlichen Bericht (inkl. Aussagen der überörtlichen Rechnungsprüfung sowie korrespondierender Einordnung der Kämmerei) zur Kenntnis und beschließt, an der Badsanierung festzuhalten. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den beteiligten Planungsbüros die Planungen weiter auszuarbeiten und dabei Variante 2 zu forcieren. Dem Gremium ist regelm. zu berichten.
Der Gemeinderat beauftragt darüber hinaus die Verwaltung, einen Vorschlag für eine Priorisierung aller anderer gemeindlicher Projekte zur Diskussion i. R. d. Haushaltsberatungen 2023 vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.12.2022 16:10 Uhr