Sanierung des örtlichen Schwimmbades / hier: Vorstellung dreier aktueller Planungsvarianten sowie Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen i. B. auf Schwimmbad-Sanierung im Lichte aktueller Entwicklungen
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 23.11.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) | Sitzung des Gemeinderates | 23.02.2022 | nö | 4 | |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) | Sitzung des Gemeinderates | 04.05.2022 | ö | beschließend | 6 |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) | Sitzung des Gemeinderates | 23.11.2022 | ö | beschließend | 3 |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) | Sitzung des Gemeinderates | 19.07.2023 | ö | beschließend | 3 |
Pressetaugliche Texte
WICHTIG: Teil der unten gezeigten Varianten-Planung ist jeweils die energetisch optimale Ausgestaltung des möglichen sanierten Bades (Lüftung, Pumpen, Dämmung, …). NICHT Teil der Kostenschätzungen ist eine neue Heizanlage für den kompletten Campus. Hierzu fand auch ein Gespräch des AK Energie mit Architekt Reitberger statt, in dem verschiedene Varianten beleuchtet wurden; die Zwischenergebnisse fügen wir unten an.
Sanierung OPTIMAL (= großzügiges Raumprogramm f. d. „Schwimmbad 2.0“, markante gestalterische Elemente, ggf. ergänzt um die Schaffung weiterer Räume f. d. Ganztagesbetreuung bzw. Umbau der alten Aula; Einbau eines zentralen Aufzugs, der alle Stockwerke des Schulgebäudes erschließt).
GESCHÄTZTE KOSTEN: 5,5 Mio. EUR (Gemeindeanteil abzgl. Förderung = 4 Mio. EUR)
ZU ERWARTENDE FÖRDERUNG:
>1,5 Mio. EUR seitens des Bundes,
>ggf. weitere Fördermittel für originäre Bauvorhaben im Zusammenhang mit der Erweiterung der Ganztagesbetreuung
>ggf. Fördermittel für energetische Maßnahmen, die dem gesamten Gebäudekomplex dienen
ZU ERWARTENDE BETRIEBSKOSTEN* DES BADES NACH SANIERUNG PRO JAHR: Aktuell kalkulierbar sind nur „Fixkosten“ wie Betriebsmittel, Reinigung, Badaufsichten
Hinzu kommen die Energiekosten, die derzeit nicht seriös kalkulierbar sind.
ABER (gilt für alle Varianten): Erfahrungsgemäß kann durch optimale Dämmung eines sanierten Bades, Wärmerückgewinnung und die Nutzung moderner Energiequellen in Verbindung mit der Produktion eigengenutzter Energie (PV-Anlagen, …) der Energiebedarf drastisch dauerhaft reduziert werden.
Sanierung BASIS (= Umsetzung des zwingend notwendigen Raumprogramms für das Hallenbad, um dieses langfristig aufzustellen und kostenseitig sehr bewusst zu agieren, Herstellung Barrierefreiheit, etc).
GESCHÄTZTE KOSTEN (Gesamt): 4,3 Mio. EUR (Gemeindeanteil abzgl. Förderung = 2,8 Mio. EUR)
ZU ERWARTENDE FÖRDERUNG:
>1,5 Mio. EUR seitens des Bundes
>ggf. Fördermittel für energetische Maßnahmen, die dem gesamten Gebäudekomplex dienen
ZU ERWARTENDE BETRIEBSKOSTEN* DES BADES NACH SANIERUNG PRO JAHR: Aktuell kalkulierbar sind nur „Fixkosten“ wie Betriebsmittel, Reinigung, Badaufsichten (= 75 TEUR p. a.). Hinzu kommen die Energiekosten, die derzeit nicht seriös kalkulierbar sind.
SCHLIESSUNG DES BADES / ggf. Nachnutzung der Räume im schulischen Kontext
(= Stilllegung des Bades mit dem Ziel, Kosten – sowohl Bau wie auch späterer Unterhalt - radikal zu minimieren; gleichzeitig notwendig sind Bausubstanz-sichernde Maßnahmen, die z. B. die darüber liegende Schönbergaula dauerhaft sichern. Ebenfalls braucht es dann zumindest eine ansatzweise Idee für die Nachnutzung der Badfläche, z. B. für die Offene Ganztagsschule, wobei dafür immer Umbauten notwendig wären. Der im Lehrplan verankerte Schulunterricht müsste dann in anderen Bädern erfolgen):
GESCHÄTZTE KOSTEN (Gesamt): 1,4 Mio. EUR
ZU ERWARTENDE FÖRDERUNG:
>keine Bundesförderung
>ggf. Fördermittel für energetische Maßnahmen, die dem gesamten Gebäudekomplex dienen
ZU ERWARTENDE BETRIEBSKOSTEN* DES BADES NACH SANIERUNG PRO JAHR:
0 EUR (bezogen auf die bisherigen Kosten im Kontext Bad).
Achtung: Für einen Teil der Schülerschaft muss der Pflicht-Schwimmunterricht dann an einem anderen Standort angeboten werden. Hierfür fallen Kosten f. d. Bustransfer und Eintrittsgelder an (geschätzt: 30 TEUR p. a.)
Zu beachten: Der tatsächliche Raumbedarf für den gesetzlichen Betreuungsanspruch („Hort“) ab dem Jahr 2026 ist Stand heute nicht abschätzbar (weil abhängig vom Buchungsverhalten, Entwicklung Schülerzahlen, Mittelschule, …); evtl. reichen vorhandene Räumlichkeiten auch aus bzw. ergeben sich Änderungen in den Schülerzahlen (insb. Bereich Mittelschule), die dann auch andere Optionen möglich erscheinen lassen.
GESCHÄTZTE KOSTEN (Gesamt): 3,7 Mio. EUR
ZU ERWARTENDE FÖRDERUNG:
>keine Bundesförderung
> Förderung der (Umbau)-Baumaßnahmen zur Erweiterung des Ganztagsangebots (nach aktuellen Kenntnisstand bis zu 50% Förderquote; => unklar ist, ob angesichts der Gesamtdimension des Projekts auf die gesamte Maßnahme angewendet werden würde)
> Fördermittel für energetische Maßnahmen, die dem gesamten Gebäudekomplex dienen
ZU ERWARTENDE BETRIEBSKOSTEN* DES BADES NACH SANIERUNG PRO JAHR:
Kosten f. Unterhalt und Betrieb der Gruppenräume f. d. Ganztagsbetreuung
Achtung: Für einen Teil der Schülerschaft muss der Pflicht-Schwimmunterricht dann an einem anderen Standort angeboten werden. Hierfür fallen Kosten f. d. Bustransfer und Eintrittsgelder an (geschätzt: 30 TEUR p. a.).
Im Rahmen des Abschlussgesprächs mit der überörtlichen Rechnungsprüfung (24.10.2022) hat die staatl. Rechnungsprüfungsstelle die dringende Bitte an den Bürgermeister herangetragen, „nochmals gemeinsam mit dem Gemeinderat über die Badsanierung nachzudenken“. Der Bürgermeister kommt dieser Aufforderung nach und gibt die Bedenken an dieser Stelle weiter.
Die Argumente der Prüfungsstelle:
1) Das Vorhalten eines Schwimmbades ist ausdrücklich keine kommunale Pflichtaufgabe und in den zu erwartenden wirtschaftlich schwierigen Zeiten sollte dringend abgewogen werden, wofür Kommunen Geld investieren (inkl. der daraus folgenden Unterhaltskosten). Die Gemeinde wird vermutlich hinreichend gefordert sein, in den nächsten Jahren ihre Pflichtaufgaben zu erfüllen und sollte sich nicht durch das Aufbürden formal freiwilliger Leistungen in eine schwierige finanzielle Lage bringen, die dann Kürzungen an anderer Stelle notwendig macht.
2) Die indirekte Pflichtaufgabe des schulischen Schwimmunterrichts könnte auch über Kooperationen mit anderen Bädern erreicht und die Räume z. B. einer anderen Nutzung zugeführt werden.
3) Verglichen mit anderen gemeindlichen Einrichtungen wie z. B. der Sporthalle. der Schönbergaula, etc. nutzen vergleichsweise wenige Bürgerinnen und Bürger das Bad (Bad-Kapazität auch bei max. Öffnungszeiten durch Größe des Beckens immer limitiert). Folglich sind Sanierungsinvestition und laufender Unterhalt unverhältnismäßig hoch für vergleichsweise wenige Nutzerinnen und Nutzer.
Zu erwähnen ist noch, dass die Kommunalaufsicht zukünftige Haushalte genehmigen muss, sofern diese Mindeststandards nicht einhalten. Zu streichen sind dann zuerst sog. „freiwillige Leistungen“
Einordnung der Verwaltung:
Das Argument der staatl. Rechnungsprüfung ist grds. nachvollziehbar und die kommenden Jahre werden in jedem Fall finanziell herausfordernd. Bislang war es Konsens im Gemeinderatsgremium, die Sanierung des Bades (sofern finanziell darstellbar), mit Hilfe der Bundesförderung umzusetzen. Auch wenn keine formelle Pflicht zum Vorhalten eines Bades gegeben ist, so muss es im gesamtgesellschaftliches Interesse sein, Räume zum Schwimmen-Lernen (= jüngere Menschen) und auch z. B. zur Wassergymnastik (breite Masse) zur Verfügung stellen.
Betrachtet man das Vorhaben der Badsanierung im Lichte weiterer bereits auf den Weg gebrachter Projekte (Bahnhofstraße Teil II, energetische Sanierung der Liegenschaften, Straßensanierungen, schrittweise Ertüchtigung Wasserleitung und Kanalnetz, Umsetzung Ganztagesbetreuungsanspruch, Sanierung Pumpen im Bereich Wasser + Abwasser, weitere Maßnahmen im Kontext Dorfentwicklung, ggf. Projekt „Salettl“, div. Sanierungsmaßnahmen an schon vorhandenen kommunalen Gebäuden wie den KiGas,…), wird der Gemeinderat zwangsläufig Priorisierungen vornehmen und Fremdfinanzierungen andenken müssen.
Fakt ist, dass allein das Projekte „Bahnhofstraße Teil II“ (Genehmigungsbescheide liegen vor) bei gleichzeitiger „Schwimmbad-Sanierung“ (vgl. heutigen TOP) den finanziellen Handlungsspielraum der Gemeinde auf Jahre hinweg dominieren wird.
Eine noch größere Herausforderungen wird in den kommenden 1-2 Jahren die Finanzierung des laufenden Betriebs der Gemeinde darstellen. Hier treffen z. B. im Jahr 2023 stark steigende Energiekosten (+200 TEUR – Annahme, dass die Energiepreisbremse auch für Kommunen gilt), Inflation (+X?), Tarifsteigerungen (mind. 150 TEUR) & Co. auf eine parallel steigende Kreisumlage (aktueller Planungsstand +750 TEUR) und entfallende Schlüsselzuweisungen (-250 TEUR). Einer ersten Hochrechnung nach weist der Verwaltungshaushalt 2023 Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen im Vergleich zum Jahr 2022 von mind. 1,3 Mio. EUR auf (Details werden erst zu den Haushaltsberatungen feststehen). Stand heute muss davon ausgegangen werden, dass auch die Einnahmen (Gewerbesteuer, Einkommensteueranteile, …) mindestens stagnieren. Es erscheint fraglich, ob der laufende Betrieb (= Verwaltungshaushalt) auch aus den laufenden Einnahmen gedeckt werden kann. Dennoch verfügt die Gemeinde über substantielle Rücklagen (> 6 Mio. EUR) und ist schuldenfrei.
Der Gemeinderat ist also gefordert, im Rahmen der heutigen Sitzung eine politische Richtungsentscheidung zu treffen, die dann für die kommenden Jahre gilt. Rein aus Sicht der Kämmerei sollte die Badsanierung zu Gunsten anderer gemeindlicher Pflichtaufgaben entfallen. ABER (vgl. übergeordnete politische Richtungsentscheidung des Gemeinderats): Die Chance zur Schwimmbad-Sanierung käme dann in dieser Form nie wieder; das Bad wäre „für immer“ geschlossen & die Bundesmittel verloren. Sollte sich der Gemeinderat für eine Durchführung der Sanierung entscheiden, wäre in jedem Fall eine langfristige Fremdfinanzierung des Projekts anzustreben (20 Jahre plus X), nachdem die liquiden Mittel der Gemeinde für andere (Pflicht)-Projekte benötigt werden.
Förderrechtliche Aspekte i. B. auf die aktuell zugesagte Bundesförderung f. d. Schwimmbad-Sanierung:
Nicht möglich ist eine nachträgliche Aufstockung der Fördersumme aufgrund der Kostenentwicklung. Eventuell möglich wäre eine Verlängerung der Umsetzungsfrist f. d. Projekt über das Jahr 2025 hinaus. Dies kann aber der Erfahrung nach immer erst kurz vor Ende der Frist beantragt werden; ob eine Verlängerung dann gelingt, hängt von der dann vorherrschenden Gesamtsituation ab.
Der Gemeinderat beschließt, angesichts der zu erwartenden Kosten, div. weiterer zu finanzierender (Pflicht)-Aufgaben und der erwartbaren Verschlechterung der Kassenlage auf eine Sanierung des Bades dauerhaft zu verzichten. Die Verwaltung wird mit der Rückabwicklung des Zuschuss-Antrages i. B. auf die Bundesförderung beauftragt.
Gleichzeitig beschließt bzw. beauftragt der Gemeinderat eine detaillierte Prüfung, wie die bisher als Schwimmbad genutzten Räumlichkeiten sinnvoll in Zukunft für den schulischen Betrieb und ggf. gemeindliche Belange umgebaut werden können (bei gleichzeitigen Bestandssichernden Maßnahmen und der Erfüllung weiterer Vorgaben wie z. B. Barrierefreiheit). Die Verwaltung wird ergänzend beauftragt, potentielle Fördermöglichkeiten hierfür zu eruieren und dem Gremium vorzulegen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0