Bauantrag: Höhenänderung des Kellergeschosses von 2,50 m auf 2,70 m zum Neubau eines EFH mit Garage, Thünefeldstraße 9, Fl. Nr. 67, Gemarkung Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 25.10.2023 ö 8

Pressetaugliche Texte

Das 299m² große Grundstück befindet sich im Innenbereich und wird im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Türkenfeld als „M Gemischte Baufläche“ dargestellt. 
In diesem Bereich besteht kein Bebauungsplan, daher ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Der Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einzelgarage und PKW-Stellplatz wurde in der Sitzung am 20.09.2023 behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 
Zu diesem Bauvorhaben ist nun eine Höhenänderung des Kellergeschosses von 2,50 m auf 2,70 m geplant. Es gibt keine äußerlich sichtbaren Veränderungen.



Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindiche Einvernehmen erteilt werden.


Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat hat den Bauantrag Höhenänderung des Kellergeschosses von 2,50 m auf 2,70 m auf dem Grundstück Thünefeldstraße 9a, Fl. Nr. 67, Gemarkung Türkenfeld, nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag Höhenänderung des Kellergeschosses von 2,50 m auf 2,70 m auf dem Grundstück Thünefeldstraße 9a, Fl. Nr. 67, Gemarkung Türkenfeld, nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.12.2023 12:30 Uhr