Bauantrag: Höhenänderung des Kellergeschosses von 2,50 m auf 2,70 m zum Neubau eines EFH mit Garage, Thünefeldstraße 9, Fl. Nr. 67, Gemarkung Türkenfeld
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 25.10.2023
Beratungsreihenfolge
Pressetaugliche Texte
Das 299m² große Grundstück befindet sich im Innenbereich und wird im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Türkenfeld als „M Gemischte Baufläche“ dargestellt.
In diesem Bereich besteht kein Bebauungsplan, daher ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Der Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einzelgarage und PKW-Stellplatz wurde in der Sitzung am 20.09.2023 behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Zu diesem Bauvorhaben ist nun eine Höhenänderung des Kellergeschosses von 2,50 m auf 2,70 m geplant. Es gibt keine äußerlich sichtbaren Veränderungen.
Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindiche Einvernehmen erteilt werden.
Der Gemeinderat hat den Bauantrag Höhenänderung des Kellergeschosses von 2,50 m auf 2,70 m auf dem Grundstück Thünefeldstraße 9a, Fl. Nr. 67, Gemarkung Türkenfeld, nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.
Beschluss
Der Gemeinderat hat den Bauantrag Höhenänderung des Kellergeschosses von 2,50 m auf 2,70 m auf dem Grundstück Thünefeldstraße 9a, Fl. Nr. 67, Gemarkung Türkenfeld, nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.12.2023 12:30 Uhr