Bauantrag; Anbau eines Zweifamilienwohnhauses an das bestehende Einfamilienhaus auf dem Grundstück "Fuggerstraße 3", Fl. Nr. 175 Gemarkung Türkenfeld bei teilweisem Abriss bestehender Anbauten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.11.2022 ö 9

Pressetaugliche Texte

Das 1.374 m² große Grundstück ist dem unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB zuzuordnen. 
Das Grundstück ist bebaut. Für den Neubau soll ein Teil des bisher dort befindlichen Gebäudes abgerissen werden. 


Das als Anbau geplante Gebäude hat eine Grundfläche von 8,34 m x 13,05 m. Es sind zwei Wohnungen angedacht. Das Gebäude passt sich hinsichtlich der Höhe dem Bestandsgebäude an, die Firsthöhe beträgt 8,63 m. Das Satteldach hat eine Dachneigung von 35°. 


Das Vorhaben bedarf einer Abstandsflächenübernahme i. B. auf das Grundstück Fl. Nr. 172/6 Gemarkung Türkenfeld. Die Erklärung liegt vor. 


Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt werden. 



Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung des Zweifamilienwohnhauses an das bestehende Einfamilienwohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 175 Gem. Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung des Zweifamilienwohnhauses an das bestehende Einfamilienwohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 175 Gem. Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.12.2022 16:10 Uhr