Bauleitplanung: Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für die Grundstücke Fl. Nrn. 132 + 132/2, Gemarkung Zankenhausen; Abstimmung über 4 Varianten für das weitere Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung über Haushalt 2024, 31.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung über Haushalt 2024 31.01.2024 ö 10
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.05.2024 ö beschließend 10

Pressetaugliche Texte

Der Gemeinderat hat, wie bekannt, einstimmig die Einbeziehungssatzung „Seeblickstraße“ auf den Weg gebracht. Vor einer weiteren Ausarbeitung der Abwägungsbeschlüsse, etc., benötigt das beauftrage Planungsbüro eine Richtungsentscheidung des Gemeinderats hinsichtlich der vom Gremium favorisierten Bebauungsvariante. Nachfolgend werden vier Varianten dargestellt, wobei auch die jeweiligen Sichten der Eigentümer widergegeben werden.

Die Verwaltung bittet um eine Entscheidung des Gemeinderats.


Variante 1:
4 kleinere Einfamilienhäuser (Grundfläche jeweils max. 120 m²)
Lösung wird von Antragsteller favorisiert; Eigentümer des ebenfalls von der möglichen EBS betroffenen Nachbargrundstücks haben eine klar anderslautende Meinung; Landratsamt favorisiert diese Lösung ebenfalls nicht. 


Variante 2:
2 größere Baukörper (z. B. je ein Zweifamilienhaus, Grundfläche jeweils max. 150 m²)
Lösung wird von Eigentümern des ebenfalls von der möglichen EBS betroffenen Nachbargrundstücks grds. bevorzugt – Zufahrt wird aber von Pleitmannswanger Straße gewünscht (gilt für alle Varianten); Antragsteller „könnte damit leben“; Landratsamt unterstützt Lösung grds., wobei in jeder Lösung auf einen versiegelungsschonenden Umgang mit Flächen (Zufahrten, Garagen, …) zu achten wäre. 


Variante 3 (*):
2 größere Baukörper versetzt (z. B. Doppelhaus, Grundfläche jeweils max. 170 m²)
Haltungen wohl analog zu Variante 2, wobei der Vorteil darin bestünde, dass Sichtachsen noch besser erhalten bleiben könnten; flächenökonomisch beste Lösung. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt kann diese Lösung grds. unterstützt werden, weil durch den Versatz der Baukörper ein besserer Abrundungscharakter entsteht. Bzgl. der Frage der Erschließung des oben liegenden Grundstücks besteht Gesprächsbereitschaft, wobei bei einer Zuwegung über die Pleitmannswang Straße div. Anforderungen an Brandschutz, etc. zu stellen sind.  




Variante 4:
2 kleinere Einfamilienhäuser im Norden (Grundfläche jeweisl max. 120 m²)
1 größeres Ein- bzw. Zweifamilienhaus im Süden (Grundfläche max. 140 m²)
Ursprünglicher Vorschlag des Landratsamtes, wobei Eigentümer des ebenfalls von der möglichen EBS betroffenen Nachbargrundstücks kein Interesse an zwei Baufenstern haben; Antragsteller strebt höhere bauliche Nutzung seiner Fläche an.
Für das südliche Grundstück würde diese Variante aufgrund der Firstausrichtung nachteilig wirken, sofern hier 2 WEs realisiert werden. 





Zum Sitzungsverlauf:
Die (Mit)-Eigentümerin des betroffenen nördlichen Grundstücks bemängelt i. R. d. „Fragestunde“ die in ihren Augen unzureichende Einbindung ihrer Person. Der Bürgermeister erläutert daraufhin den in den Augen Verwaltung stattgefundenen Dialog-Prozess (persönliche Treffen, Mailverkehr, tel. Austausch, …) sowohl mit der Miteigentümerin wie auch deren Anwalt. Die Miteigentümerin formuliert den Wunsch, eine fünfte Variante zur Abstimmung zu stellen. Der Bürgermeister greift diesen Vorschlag auf. 

Folglich stimmt das Gremium über eine Variante 5 ab. Diese sieht vor, auf beiden betroffenen Grundstücken jeweils den Bau eines Einfamilienhauses zuzulassen und auf eine weitergehende bauliche Nutzung zu verzichten. 


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, das weitere Verfahren auf Grundlage der Planungsidee „Variante XX“ fortzuführen. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, das weitere Verfahren auf Grundlage der Planungsidee „Variante 1“ fortzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 11

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, das weitere Verfahren auf Grundlage der Planungsidee „Variante 2“ fortzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 15

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt, das weitere Verfahren auf Grundlage der Planungsidee „Variante 3“ fortzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Beschluss 4

Der Gemeinderat beschließt, das weitere Verfahren auf Grundlage der Planungsidee „Variante 4“ fortzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 11

Beschluss 5

Der Gemeinderat beschließt, das weitere Verfahren auf Grundlage der Planungsidee „Variante 5“ fortzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 13

Datenstand vom 26.03.2024 12:27 Uhr