Bauleitplanung / Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für die Grundstücke Fl. Nrn. 132 + 132/2, Gemarkung Zankenhausen / hier: Erneute Abstimmung über Varianten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung über Haushalt 2024 31.01.2024 ö 10
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.05.2024 ö beschließend 10

Pressetaugliche Texte

Mit Schreiben vom 28.02.2024 zweifelt der von der Miteigentümerin von Flurnummer 132 (Gem. Zankenhausen) beauftragte Anwalt ausdrücklich an, ob dem Gemeinderat alle zur Fassung eines fundierten Beschlusses notwendigen Informationen vorlagen (vgl. Beschlussfassung i. R. d. Januar-Sitzung 2024). Es wird konkret in Frage gestellt, inwieweit die Interessen besagter Mandantin in den zur Entscheidung vorgelegten Varianten ausreichend gewürdigt bzw. ob diese richtig dargestellt wurden. Die Verwaltung ist ausdrücklich weiterhin der Meinung, dass die im Rahmen der Januar Sitzung gezeigten Optionen ein breites Entscheidungsspektrum repräsentieren. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 31.01.2024 beschlossen, das weitere Verfahren auf Grundlage der Planungsidee „Variante 3“ fortzuführen. 

Nach Ansicht des Bürgermeisters sind Vertrauen und Integrität in das Handeln demokratischer Gremien mit das höchste Gut unserer Gesellschaftsordnung. Um die Integrität der Entscheidungen des Gemeinderats zu wahren und deren Unangreifbarkeit zu unterstreichen, wird der Sachverhalt im Rahmen der heutigen Sitzung nochmals zur Abstimmung gestellt. 

Die beteiligten Parteien wurden darum am 28.02.2024 aufgefordert, sich bis Freitag, 12.04.2024 schriftlich zu den unten dargestellten Varianten zu äußern. Diese Stellungnahmen liegen dem Gemeinderat als Anlage zu diesem TOP vor. Hierdurch ist sichergestellt, dass mit maximal möglicher Transparenz und Möglichkeit zur Stellungnahme agiert wird.


Variante 1:
4 kleinere Einfamilienhäuser (Grundfläche jeweils max. 120 m²)



Variante 2:
2 größere Baukörper (z. B. je ein Zweifamilienhaus, Grundfläche jeweils max. 150 m²)



Variante 3 (wurde mehrheitlich durch den GR i. R. d. ersten Befassung positiv votiert):
2 größere Baukörper versetzt (z. B. Doppelhaus, Grundfläche jeweils max. 170 m²)









Variante 3+:
Analog zu Variante 3, mit geänderter Zufahrtssituation im Bereich des nördlichen Grundstückes sowie Änderung der Dachneigung













Variante 4:
2 kleinere Einfamilienhäuser im Norden (Grundfläche jeweils max. 120 m²)
1 größeres Ein- bzw. Zweifamilienhaus im Süden (Grundfläche max. 140 m²)




Variante 5 (von der Miteigentümerin der nördlichen Fläche i. R. d. Sitzung formuliert):
Je ein Einfamilienhaus je Grundstück 


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, das weitere Verfahren auf Grundlage der Planungsidee „Variante 3“ fortzuführen. 

Etwaige anderslautende Beschlüsse aus der Januar Sitzung 2024 werden gleichzeitig aufgehoben.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das weitere Verfahren auf Grundlage der Planungsidee „Variante 3“ fortzuführen. 

Etwaige anderslautende Beschlüsse aus der Januar Sitzung 2024 werden gleichzeitig aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.06.2024 11:35 Uhr