Antrag auf Vorbescheid: Errichtung von zwei Freiflächen Photovoltaikanlagen, Fl. Nrn. 945, 945/1 Gemarkung Türkenfeld, sog. "Zigeunerberg"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung über Haushalt 2024, 31.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung über Haushalt 2024 31.01.2024 ö beschließend 14

Pressetaugliche Texte

Mit diesem Antrag wird eine formlose Bauvoranfrage für zwei Solarparks / Freiflächen Photovoltaikanlagen auf zwei landwirtschaftlichen Flächen am Zigeunerberg in der Nähe der Moorenweiser Straße gestellt (Ackerfläche ca. 3,3 ha und Wiese ca. 2,75 ha) mit einer Gesamtgröße von 60.585 m².
Aufteilung: Flurnummer 945 mit 39.004 m² Flurnummer 945/1 mit 21.581 m².

 

Nähere konkrete Angaben werden nicht gemacht und Fragen werden nicht gestellt.


Allgemein:
Freiflächen-PVA fallen nicht unter die privilegierten Bauvorhaben nach § 35 Abs.1 und sind auch nicht als sonstige Vorhaben nach § 35 Ab.2 BauGB planungsrechtlich zulässig (Ausnahmen z.B. Nähe Bahnlinie, Autobahn etc.). Sie bedürfen daher einer Bauleitplanung (Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes).

Grundsätzlich ist es üblich VOR der Einleitung eines formellen Verfahrens zur Bauleitplanung folgende vorbereitende Projektschritte zu klären:

  1. Besteht überhaupt Interesse im Gemeindegebiet weitere Flächen für Photovoltaikanlagen auszuweisen (Planungshoheit der Gemeinde)
  2. Sicherung der benötigten Grundstücksflächen 
  3. Abschluss einer Kostenübernahme-Vereinbarung bzgl. sämtlicher Planungskosten
  4. Grundsätzliche Zustimmung des Gemeinderats zum Abschluss eines "Vertrages zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Freiflächenanlagen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2021" (=> sichert der Gemeinde einen jährlichen finanziellen Anteil an den Erlösen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage entstehen

Grundsätzlich hat sich die Gemeinde Türkenfeld in der Vergangenheit offen für derartige Projekte gezeigt, was die beiden bereits realisierten Anlagen und die weiteren zwei laufenden Verfahren zu Freiflächen-PVA beweisen. Wichtig war bei den zurückliegenden Entscheidungen immer die Frage, inwieweit sich die geplante Anlage in der Gesamtschau in die Landschaft einfügen und dabei auch Rücksicht auf Natur- und Umweltschutz sowie Aspekte der Naherholung, etc. nehmen.  

Angesichts der steigenden Zahl an Vorhaben dieser Art sollte der Gemeinderat nun auch überlegen, inwieweit – unter Beachtung der Priviligierungsaspekte (z. B. Nähe zur Bahnlinie) – Konzentrations- bzw. Potentialflächen für Freiflächen-PV-Anlagen unabhängig von konkreten Anträgen definiert werden sollten.  In diesem Fall wäre der heutige Antrag zunächst abzulehnen und ein Konzept auszuarbeiten, was entsprechend Zeit in Anspruch nimmt. In dieses Konzept sollte auch einfließen, dass Stand heutiger Regelungen auf dem Gemeindegebiet KEINE Windkraftanlagen entstehen können. Insofern muss das Ziel eine stärkere Nutzung der PV-Technologie sein. 



Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat lehnt die geplante Entwicklung mit zwei Solarpark´s / Freiflächen Photovoltaikanlagen auf zwei landwirtschaftlichen Flächen am Zigeunerberg in der Nähe der Moorenweiser Straße, Fl. Nrn. 945 und 945/1, Gemarkung Türkenfeld, bis auf Weiteres ab. In nächster Zeit soll zunächst ein Gesamtkonzept bzgl. möglicher Konzentrations- bzw. Potentialflächen erstellt und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden.



Alternativbeschlussvorschlag:
Der Gemeinderat verweigert sein Einvernehmen, da wesentliche Informationen zum geplanten Vorhaben (konkrete Dimensionierung der Anlage / angestrebte technische Umsetzung / Einsatz Speichertechnologie ja bzw. nein. / …) fehlen. 

Beschluss

Der Gemeinderat lehnt die geplante Entwicklung mit zwei Solarparks / Freiflächen Photovoltaikanlagen auf zwei landwirtschaftlichen Flächen am Zigeunerberg in der Nähe der Moorenweiser Straße, Fl. Nrn. 945 und 945/1, Gemarkung Türkenfeld, bis auf Weiteres ab. In nächster Zeit soll zunächst ein Gesamtkonzept bzgl. möglicher Konzentrations- bzw. Potentialflächen erstellt und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden.

Hierüber wird nicht abgestimmt, da nach einer Diskussionsrunde nur der Alternativbeschlussvorschlag in Frage kommt.

Beschluss 1:  Alternativbeschlussvorschlag:
Der Gemeinderat verweigert sein Einvernehmen, da wesentliche Informationen zum geplanten Vorhaben (konkrete Dimensionierung der Anlage / angestrebte technische Umsetzung / Einsatz Speichertechnologie ja bzw. nein. / …) fehlen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.03.2024 12:27 Uhr