Friedhof Türkenfeld / Anstehende Sanierungsmaßnahmen und Investitionen / hier: Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 29.11.2023 ö beschließend 4
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.03.2024 ö beschließend 6

Pressetaugliche Texte

Mit Übernahme der Verantwortung für den ehem. kirchlichen Friedhof Türkenfeld ist auch die Bau- und Unterhaltslast auf die Gemeinde übergegangen. Zu diesem Zweck wurde der Gemeinde das sog. „Friedhofskonto“ übergeben, auf dem Überschüsse aus der Vergangenheit geparkt waren (~ 35.000 Euro).

Nach einer ersten Bestandsaufnahme hat die Gemeindeverwaltung verschiedene Maßnahmen identifiziert, die nun in Angriff genommen werden sollen. Diese Liste speist sich aus Vorschlägen aus der Bevölkerung und dem Gemeinderat. Wahrgenommen wird der dringende Wunsch aus der Bürgerschaft, hier rasch tätig zu werden. 

Neu-Streichen der Friedhofsmauer (rein informell => Vergabe erfolgt auf dem Verwaltungsweg nachdem Investition < 10 TEUR):
Im Zuge der Sanierung der Bahnhofstraße (sog. Abschnitt I) wurde bereits ein Teil der Friedhofsmauer neu gestrichen. In diesem Jahr nun soll die Mauer innen sowie entlang des Pfarrheims in Angriff genommen werden. Die Mauer weißt heute größere Schäden auf (siehe Fotos). Mit Kosten für die Instandsetzung von 4,5 TEUR wird gerechnet. 




Erweitertes Angebot für Urnenbestattungen:
Unmittelbar nach Übernahme des Friedhofs durch die Gemeinde wurde an den Bürgermeister von mehreren Seiten der Wunsch herangetragen, neue Bestattungsmöglichkeiten für Urnen zu schaffen. Nach Rücksprache mit vor Ort tätigen Bestattungsinstituten zeigt sich, dass mittlerweile 70% der Bestattungen in Form von Urnen durchgeführt werden. Tendenz stark steigend. 

Die Verwaltung schlägt nach Rücksprache mit anderen Friedhofverwaltungen vor, drei zusätzliche Bestattungsformen anzubieten:

ERSTENS: Urnenstehlen
Eine mittlerweile sehr verbreitete und beliebte Bestattungsmöglichkeit sind sog. Urnenstehlen. Hierin können bis zu 16 „Gräber“ Platz finden; auch die gemeinsame Bestattung im Familienverbund, etc. ist möglich. Die Grabplätze können analog einem Erdgrab nach dem Ersterwerb verlängert werden.
Die Kosten für eine solche Stehle betragen circa 10 TEUR plus Fundament. Die Verwaltung schlägt vor, im ersten Schritt zwei Stehlen (z. B. angeordnet rund um das Friedhofskreuz im neuen Friedhof oder neben dem Kriegerdenkmal) anzuschaffen. Inkl. Fundament ist von einer Gesamtinvestition i. H. v. 25 TEUR auszugehen.
Nach einer Begehung des Friedhofs wird vorgeschlagen, die Stehlen rund um das Kreuz angrenzend an das Kriegerdenkmal zu platzieren. Dort ist ausreichend Platz, der bereits bestehende „Platz-Charakter“ des Kirchenvorplatzes könnte gut bei Bestattungen genutzt werden und es würde ein Akzent im „alten Friedhof“ gesetzt, der für eine gewisse Aufwertung sorgen würde. 

Beispielfoto

ZWEITENS: Urnen-Baumgrab
Aus den Reihen des Gemeinderats kam der Vorschlag, sog. „Urnen-Baumgräber“ anzubieten. Das unten angefügte Foto zeigt dabei die Realisierung einer Urnen-Baumgrab-Anlage im Markt Garmischpartenkirchen. Eine Rückfrage bei der dortigen Friedhofsverwaltung hat ergeben, dass sich diese Bestattungsform mehr und mehr großer Beliebtheit erfreut. Die Idee dahinter: Rund um bzw. unter einem Baum wird eine Vielzahl an Bestattungsplätzen für Urnen angeboten (=> nach aktueller Regelungslage müssen Urnen ohnehin biologisch Abbaubar sein). Das Urnengrab wird lediglich durch eine Granit-Platte markiert. Die Granit-Steine werden dabei zentral und in einheitlicher Größe durch die Friedhofsverwaltung beschafft. Die Angehörigen sind frei in der Gestaltung der Aufschrift auf der Granit-Fläche. Ein solches Grab kann nicht vorab gekauft werden und auch die Anlage eines Familiengrabs ist nicht möglich (hierfür eignen sich dann eher Urnenstehlen bzw. klassische Erdurnengräber im Familienverbund). Die Pflege dieser Gräber ist einfach und wird durch die Friedhofsverwaltung erledigt (Übermähen der Granitsteine). Ein Urnen-Baumgrab kann einmalig für 12 bzw. 15 Jahre erworben werden; eine Verlängerung ist nicht möglich. Diese Bestattungsform spricht also bewusst Menschen an, die z. B. keine Angehörigen vor Ort haben. Wichtig: Die vorgenannten Bedingungen orientieren sich an den Erfahrungen anderer Friedhofsverwaltung; der Gemeinderat wäre frei, in der Satzung eine Verlängerungsoption aufzunehmen. 
Ein Urnen-Baumgrab könnte gut im rechten unteren Teil des neuen Friedhofs angelegt werden. Hierzu schlägt die Verwaltung vor, angrenzend an die bestehende Erd-Urnengrabanlage einen Baum in zentraler Lage neu zu pflanzen. Der Baum soll dann von eine halbhohen Hecke in einer Art „Halbrund“ gesäumt werden. Eine bereits dort stehende Parkbank kann den Bereich ergänzen. Die Gesamtkosten für die Maßnahmen werden auf 5 TEUR geschätzt. 

Beispielfoto der Anlage in Garmisch


DRITTENS: Anonyme Urnen-Bestattungsmöglichkeit
Mehr und mehr nachgefragt werden auch anonyme Urnenbestattungsmöglichkeiten. Hierbei werden z. B. aufgegebenen aber noch mit einem Grabstein versehene Familien-Erdgräber umgewidmet. Die Aufschrifft auf dem Grabstein lautet dann z. B. „Anonym – aber nicht vergessen“. In diesem Grab können dann Urnen anonym beigesetzt werden. Eine Verlängerung der Grabnutzung nach dem einmaligen Erwerb des Nutzungsrechts für eine anonyme Urnenbestattung ist nicht möglich. In diesem Modell könnten dann auch sog. „Sozialbestattungen“ abgebildet werden (= Bestattungen, für die die Verwaltung mangels Angehöriger zuständig ist). 

VIERTENS: Bestattung für Sternenkinder
Spezielles Angebot für die Bestattung von Sternenkindern Noch nicht konkret mit Ideen hinterlegt aber (leider) immer wieder nachgefragt / nötig ist eine Bestattungsmöglichkeit für sog. „Sternenkinder“. Sternenkinder sind Babys, die vor, während oder kurz nach der Geburt versterben. Der Begriff soll den Eltern helfen, mit ihrem Verlust umzugehen und ihm einen Platz in ihrem Leben zu geben. In vielen Ländern, darunter auch Deutschland, haben Eltern das Recht, ihre Sternenkinder unabhängig vom Schwangerschaftsalter zu bestatten. Dies gibt den trauernden Familien die Möglichkeit, Abschied zu nehmen und ihrem Kind einen würdevollen Platz zu geben. Es unterstützt den Trauerprozess und anerkennt das Kind als Teil der Familie.
Andere Kommunen haben hier bereits Angebote geschaffen. Die Verwaltung will gemeinsam mit dem Gemeinderat bzw. der Bürgerschaft hier Ideen entwickeln.
Daher heute kein Gegenstand der Beschlussfassung aber ein ausdrücklicher Aufruf zum „Mitdenken“.



Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Kosten f. d. Sanierung der Friedhofsmauer: circa 5 TEUR
Kosten f. d. Erstanschaffung d. Urnenstehlen: circa 25 TEUR
Kosten f. d. Anlage d. Urnen-Baumgrabs: circa 5 TEUR
Kosten f. d. Herrichten eines anonymen Urnengrabs (= aufgegebenes Erdgrab mit geänderter Inschrift): circa 1 TEUR
Kosten werden jeweils refinanziert durch Grabgebühren. 



Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Realisierung der von der Verwaltung vorgeschlagenen neuen Urnenbestattungsformen wie im Sachvortrag dargestellt. Die Verwaltung wird innerhalb der genannten Budgets mit der Umsetzung beauftragt. Gleichzeitig wird die Verwaltung mit der Anpassung der entsprechenden Satzung beauftragt. Diese ist dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen (inkl. aktualisierter Gebühren-Kalkulation für die neuen Bestattungsformen). 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Realisierung der von der Verwaltung vorgeschlagenen neuen Urnenbestattungsformen wie im Sachvortrag dargestellt. Die Verwaltung wird innerhalb der genannten Budgets mit der Umsetzung beauftragt. Gleichzeitig wird die Verwaltung mit der Anpassung der entsprechenden Satzung beauftragt. Diese ist dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen (inkl. aktualisierter Gebühren-Kalkulation für die neuen Bestattungsformen). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.05.2024 09:47 Uhr