Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen / hier: Fortschreibung des im Rahmen der Januar-Sitzung gefassten Beschlusses auf Grundlage erweiterter Fördermöglichkeiten sowie konkretisierter Planungen zur Umsetzung gesetzlicher Vorgaben


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung über Haushalt 2024 31.01.2024 ö beschließend 6
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.05.2024 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 25.11.2024 ö beschließend 6

Pressetaugliche Texte

Im Rahmen der Januar-Sitzung 2024 hat der Gemeinderat beschlossen, mit dem gesetzlich vorgeschriebenen barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen zu beginnen. Die Verwaltung wurde beauftragt, für nachfolgende Haltestellen Konzepte gemeinsam mit einem Ingenieurbüro zu erarbeiten. Parallel fand eine intensive Abstimmung mit der Förderstelle statt. In diesen Gesprächen konnte gute und v. a. D. sinnvolle Lösungen erarbeitet werden. Positiv dabei: 
Die Gemeinde kann mit deutlich höheren Förderungen rechnen, nachdem alte Bushaltestellen aufgelöst werden und neue (dann tw. zusammengelegt mit anderen bestehenden Haltestellen) geschaffen werden. Dem Vernehmen nach ist damit zu rechnen, dass sich in Kürze an den Förderprogrammen möglicherweise Änderungen ergeben. Auch kann noch nicht final gesagt werden, wann mit Förderbescheiden zu rechnen ist. Um die aktuell guten Ausgangsbedingungen zu sichern, empfiehlt sich eine zügige Beschlussfassung. 

Nachfolgend möchte die Verwaltung dem Gemeinderat die konkretisierte und mit fundierten Kostenschätzungen hinterlegten Maßnahmen vorstellen:



Haltestelle 1 – Schule:
Über diese neue Haltestelle soll neben dem regulären ÖPNV-Verkehr auch der gesamte Schulbusverkehr (Grund- und Mittelschule) abgewickelt werden. Auch aufgrund der hohen Zahl an „Bus-Schülern“ ist ein größerer Wetterschutzstand („Buswartehaus“) als normal geplant. Zusätzlich soll diese Haltestelle nun größer dimensioniert werden aufgrund der hohen Frequentierung. 

Kostenschätzung f. diese Haltestelle in Summe (inkl. MWST + Ing. Kosten):



Ingenieurleistungen LPH 1- 9 
5711,60 €
280,58 €,, 5 % Nachlass
Straßenbauarbeiten 
36.000,00 €
Bushaus
35.000,00 €
Sonstige Arbeiten
-
Gesamt (Brutto)
76.431,02 €

Erwartete Förderquote (Mischkalkulation, da unterschiedliche Gewerke unterschiedlich gefördert werden, vsl. Max. 70 %):
53.501,71 €

Verbleibende Kosten f. d. Gemeinde:
22.929,31 €






Grafik:








Haltestelle 2 – Duringstraße 16:
Über diese Haltestelle soll neben dem regulären ÖPNV-Verkehr auch der gesamte Schulbusverkehr zu den weiterführenden Schulen für Schülerinnen und Schüler aus dem Alt-Ort abgewickelt werden. Einzig möglicher Standort für eine solche Haltestelle (=> der Gehweg und damit öffentliche Grund ist nur dort breit genug) ist angrenzend an die Raiffeisenbank, gegenüber von Friseur Lechner auf der Fahrbahnseite Richtung Brücke. Hier kann eine 1,8 Meter breite barrierefreie Haltestelle errichtet werden. Die Errichtung eines Wetterschutzstandes ist nicht möglich. Mit dem angrenzenden Grundstückseigentümer haben Gespräche stattgefunden. Aus (nachvollziehbaren) Gründen ist er nicht bereit, Flächen für ein Buswartehaus an die Gemeinde zu verkaufen. 


Kostenschätzung f. diese Haltestelle in Summe (inkl. MWST + Ing. Kosten):

Ingenieurleistungen LPH 1- 9 
4742,91 €
237,15 €, 5% Nachlass
Straßenbauarbeiten 
31.000,00 €
Bushaus
-
Sonstige Arbeiten
-
Gesamt (Brutto)
35.505,76 €

Erwartete Förderquote (Mischkalkulation, da unterschiedliche Gewerke unterschiedlich gefördert werden, vsl. Max. 70 %):
24.854,03 €

Verbleibende Kosten f. d. Gemeinde:
10.651,73 €

Grafik:




Haltestelle 3 – Beurer Straße / Ecke An der Kälberweide & Römerstraße:
Über diese Haltestelle soll neben dem regulären ÖPNV-Verkehr auch der gesamte Schulbusverkehr zu den weiterführenden Schulen für Schülerinnen und Schüler aus dem Neu-Ort abgewickelt werden. Es empfiehlt sich, diese Haltestelle an der unten dargestellten Position zu errichten, da hier ausreichend öffentlicher Grund für eine sinnvolle Gesamtanlage inklusive Wetterschutzstand vorhanden ist. Die Wegeführung in diesem Bereich (Weg-Kreuz, Grünanlage) soll leicht angepasst werden. 
Kostenschätzung f. diese Haltestelle in Summe (inkl. MWST + Ing. Kosten):

Ingenieurleistungen LPH 1- 9 
7.319,00 €
365,95 €, 5% Nachlass
Straßenbauarbeiten
31.000,00 €
Bushaus
25.000,00 €
Sonstige Arbeiten
20.000,00 €
Gesamt (Brutto)
82.953,05 €
Erwartete Förderquote ((Mischkalkulation, da unterschiedliche Gewerke unterschiedlich gefördert werden, vsl. Max. 70 %):
58.067,14 €

Verbleibende Kosten f. d. Gemeinde:
24.885,92 €

Grafik:



Haltestellen 4 + 5 – Pleitmannswang/je eine Halstestelle je Richtung:
Über diese Haltestelle soll neben dem regulären ÖPNV-Verkehr auch der Schulbusverkehr abgewickelt werden. Es empfiehlt sich, diese Haltestelle an den unten dargestellten Positionen zu errichten, da hier ausreichend öffentlicher Grund für eine sinnvolle Gesamtanlage inklusive Wetterschutzstand (für die Linie in Richtung Türkenfeld) vorhanden ist. Für die Linie Richtung Kottgeisering/ Grafrath ist kein Wetterschutzstand vorgesehen aufgrund deutlich niedriger Frequentierung. Die als gefährlich einzustufenden Haltepunkte direkt an der Kreisstraße können damit entfallen.

Haltestelle 4, (Kapellenstr. 5):

Kostenschätzung f. diese Haltestelle in Summe (inkl. MWST + Ing. Kosten):

Ingenieurleistungen LPH 1- 9 
6793,97 € 
339,70 €, 5% Nachlass
Straßenbauarbeiten 
31.000,00 €
Bushaus
25.000,00 €
Sonstige Arbeiten
15.000,00 €
Gesamt (Brutto)
77.454,27 €

Erwartete Förderquote (Mischkalkulation, da unterschiedliche Gewerke unterschiedlich gefördert werden, vsl. Max. 70 %):
54.217,99 €

Verbleibende Kosten f. d. Gemeinde
23.236,28 €


Grafik:






Haltestelle 5 (Kapellenstr. 1):

Kostenschätzung f. diese Haltestelle in Summe (inkl. MWST + Ing. Kosten):

Ingenieurleistungen LPH 1- 9 
4742,91 €
237,15 €, 5% Nachlass
Straßenbauarbeiten 
31.000,00 €
Bushaus
-
Sonstige Arbeiten
-
Gesamt (Brutto)
35.505,76 €

Erwartete Förderquote (Mischkalkulation, da unterschiedliche Gewerke unterschiedlich gefördert werden, vsl. Max. 70 %):
24.854,03 €


Verbleibende Kosten f. d. Gemeinde
10.651,73 €

Grafik:



NEU: Haltestelle 6 – Wetterschutzstand an der Türkenfelder Straße/Echinger Straße in Zankenhausen
ÖPNV-Nutzer sowie sämtliche Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsteil Zankenhausen, die Richtung Türkenfeld fahren, müssen bislang ohne Wetterschutzstand auskommen. Der Bürgermeister hat darum mit den Eigentümern der Flurnummer 1 (Gem. Zankenhausen) Kontakt aufgenommen und angefragt, inwieweit diese bereit wären, auf ihrem Grund ein Buswartehäuschen direkt angrenzend an den öff. Gehweg zu dulden. Eine finale Antwort steht noch aus. Dennoch schlägt die Verwaltung vor, im nun zu stellenden Zuschussantrag diese Position sicherheitshalber aufzunehmen, nachdem die Maßnahme als solche grds. voll förderfähig ist.


Kostenschätzung f. diese Haltestelle in Summe (inkl. MWST + Ing. Kosten):


Ingenieurleistungen LPH 1- 9 
460,25€
23,01 €, 5% Nachlass
Straßenbauarbeiten
-
Bushaus
25.000,00 €
Sonstige Arbeiten

Gesamt (Brutto)
25.437,24 €


Erwartete Förderquote (Mischkalkulation, da unterschiedliche Gewerke unterschiedlich gefördert werden, vsl. Max. 70 %):
17.806,07 €

Verbleibende Kosten f. d. Gemeinde
7.631,17 €


Die Verwaltung ist zuversichtlich, mit dem nun im Detail erarbeiteten Paket eine gute Antwort auf die gesetzliche Anforderung und – mehr noch – das Gebot unserer Zeit „Barrierefreiheit“ zu geben. 



Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Gesamtausgaben: ~ 335.000,00 €
Abzgl. erwarteter Förderung: ~ 233.000 €
Verbleibt ein Gemeindeanteil von: ~ 100 TEUR (Stand aktueller Annahme)


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Umsetzung der im Sachvortrag genannten Projekt-Teile.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, entsprechende Förderanträge zu stellen. Positive Förderbescheide vorausgesetzt, wird die Verwaltung mit Ausschreibung, Vergabe und Umsetzung der Projekt-Teile beauftragt.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Umsetzung der im Sachvortrag genannten Projekt-Teile.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, entsprechende Förderanträge zu stellen. Positive Förderbescheide vorausgesetzt, wird die Verwaltung mit Ausschreibung, Vergabe und Umsetzung der Projekt-Teile beauftragt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.06.2024 11:35 Uhr