Bauantrag: 1. Tektur, Änderung der Gebäudeklasse 4 in 3 zum Umbau und Nutzungsänderung des Wohnhauses und der Scheune in insgesamt 4 WE, Anbau eines Vordaches und Balkons, Errichtung einer Brandschutzwand, Kapellenstr. 12, Fl. Nr. 506/2, Gem. Zankenhausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 06.05.2024
Beratungsreihenfolge
Pressetaugliche Texte
Mit Bescheid vom 25.01.2024 wurde der Ursprungsbauantrag genehmigt.
Das Landratsamt hat im Dachgeschoss Aufenthaltscharakter gesehen, weshalb diese in ihrem Bescheid das Gebäude in Gebäudeklasse 4 eingestuft haben.
Durch Belegung einer Fotodokumentation konnte der Bauherr nachweisen, dass der Speicher nicht die Höhe für Aufenthaltsqualität u.a. durch bestehende Balken nachweist, welche für Gebäudeklasse 4 notwendig wären.
Die Einstufung in die Gebäudeklasse 4 hätte Auswirkungen auf Statische und Brandschutztechnische Anforderungen. Deshalb beantragt die Bauherrin eine Tektur zur Änderung der Gebäudeklasse 4 in 3.
Aus Sicht der Verwaltung gibt es keine Einwände.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Änderung der Gebäudeklasse 4 in Gebäudeklasse 3 zum Ursprungsbauantrag auf dem Grundstück Kapellenstraße 12, Fl. Nr.506/2, Gemarkung Zankenhausen nach Art. 65 BayBO behandelt. Das Gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Beschluss
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Änderung der Gebäudeklasse 4 in Gebäudeklasse 3 zum Ursprungsbauantrag auf dem Grundstück Kapellenstraße 12, Fl. Nr.506/2, Gemarkung Zankenhausen nach Art. 65 BayBO behandelt. Das Gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.06.2024 11:35 Uhr