Bauantrag: 1. Tektur, Änderung der Gebäudeklasse 4 in 3 zum Umbau und Nutzungsänderung des Wohnhauses und der Scheune in insgesamt 4 WE, Anbau eines Vordaches und Balkons, Errichtung einer Brandschutzwand, Kapellenstr. 12, Fl. Nr. 506/2, Gem. Zankenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.05.2024 ö 12

Pressetaugliche Texte

Mit Bescheid vom 25.01.2024 wurde der Ursprungsbauantrag genehmigt. 

Das Landratsamt hat im Dachgeschoss Aufenthaltscharakter gesehen, weshalb diese in ihrem Bescheid das Gebäude in Gebäudeklasse 4 eingestuft haben.

Durch Belegung einer Fotodokumentation konnte der Bauherr nachweisen, dass der Speicher nicht die Höhe für Aufenthaltsqualität u.a. durch bestehende Balken nachweist, welche für Gebäudeklasse 4 notwendig wären.

Die Einstufung in die Gebäudeklasse 4 hätte Auswirkungen auf Statische und Brandschutztechnische Anforderungen. Deshalb beantragt die Bauherrin eine Tektur zur Änderung der Gebäudeklasse 4 in 3.



Aus Sicht der Verwaltung gibt es keine Einwände.


Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Änderung der Gebäudeklasse 4 in Gebäudeklasse 3 zum Ursprungsbauantrag auf dem Grundstück Kapellenstraße 12, Fl. Nr.506/2, Gemarkung Zankenhausen nach Art. 65 BayBO behandelt. Das Gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Änderung der Gebäudeklasse 4 in Gebäudeklasse 3 zum Ursprungsbauantrag auf dem Grundstück Kapellenstraße 12, Fl. Nr.506/2, Gemarkung Zankenhausen nach Art. 65 BayBO behandelt. Das Gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.06.2024 11:35 Uhr