Bauantrag: 1. Tektur, Lage-Änderung und Höhen-Änderung des EFH und Umplanung und Höhen-Änderung der Garage;Thünefeldstraße 9, Fl. Nr. 67, Gem. Türkenfeld
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 06.05.2024
Beratungsreihenfolge
Pressetaugliche Texte
In der Sitzung am 20.09.2023 wurde das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und einem Stellplatz erteilt.
Der Bauherr teilte dem Landratsamt mit, dass der Keller lagemäßig verschoben zu den genehmigen Bauvorlagen errichtet wurde. Daraufhin wurde der Bau durch das Landratsamt eingestellt.
Bei der Baukontrolle wurde folgendes festgestellt:
- Die neue Lage des EFH wurde um 24,1 cm nach Nordwesten in Richtung Fl. Nr. 67/1 verschoben. Diese ergibt sich in Folge des falsch errichteten Kellers.
- Die Garage wurde von 3,25 m auf 3,00 m umgeplant
- Die Höhenlage der Garage wurde von 598,50 auf 598,445 geändert
- Aufgrund der neuen Position des EFH ergibt sich nach Nordwesten in Richtung Fl. Nr. 67/1 eine Verletzung der Abstandsflächen von 2,1 cm
Aus Sicht der Verwaltung spricht gegen die neue Lage des EFH sowie der Höhenänderung der Garage grundsätzlich nichts. Der Planer gibt jedoch an, dass nach Nordwesten, Richtung Fl. Nr. 67/1 um 2,1 cm die Abstandsflächen nicht mehr eingehalten werden können.
Aufgrund der geänderten Lage des EFH wäre hier nun eine Abweichung der Abstandsflächensatzung von 2,1 cm im Nordwesten nötig.
Aus Sicht der Verwaltung kann einer Abweichung zur Abstandsflächensatzung zugestimmt werden, da ein Rückbau des Kellergeschosses und eine Neuversetzung unverhältnismäßig wären.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat die 1. Tektur zur Lageänderung und Höhenänderung des EFH und der Garage auf dem Grundstück Thünefeldstraße 9, Fl. Nr. 67, Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt.
Die Zustimmung zur Abweichung der Abstandsflächensatzung wird erteilt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.
Beschluss
Der Gemeinderat hat die 1. Tektur zur Lageänderung und Höhenänderung des EFH und der Garage auf dem Grundstück Thünefeldstraße 9, Fl. Nr. 67, Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt.
Die Zustimmung zur Abweichung der Abstandsflächensatzung wird erteilt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.06.2024 11:35 Uhr