Das 777 m² große Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“. Es ist aktuell mit einem Gebäude nebst Nebengebäude bebaut.
Geplant sind die Errichtung eines Einfamilienhauses und das Entfernen der Nebengebäude mit einer einhergehenden Grundstücksteilung.
Abbildung: IST-Stand.
Die Höhe der Wände beträgt 6,02 m und die Firsthöhe beträgt 7,44 m.
Das Satteldach wird mit einer Dachneigung von 30° gebaut.
Die GRZ I für das gesamte Grundstück beträgt ca. 0,266. Es gibt keine Angaben zur GRZ II. Bei Grundstücken, die an zwei öffentliche Verkehrsflächen angrenzen, ist eine maximale GRZ I von 0,26 möglich. Daher wäre eine geringfügige Befreiung von der GRZ I erforderlich.
Die GFZ beträgt 0,43 und es sind zwei Stellplätze auf dem Grundstück vorhanden.
Wird das Grundstück als Ganzes betrachtet, ist nur eine Befreiung der GRZ I von ca. 0,1 erforderlich.
Der Sachverhalt wurde mit den Zuständigen im Landratsamt vorbesprochen und soll bewusst einen Weg aufzeigen, die sehr spezielle Situation an bzw. auf dem Eckgrundstück würdigen – im Sinne einer sinnvollen Nachnutzung. Fragen der möglichen späteren Eigentumsaufteilung auf der Flurnummer sind dabei noch im Detail zu klären.
Abbildung: Geplanter Neubau bei gleichzeitigem Erhalt des Bestandswohngebäudes.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit 2 PKW-Stellplätzen auf dem Grundstück, Beethovenstraße 5, Fl. Nr. 226/5, Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB kann in Aussicht gestellt werden. Eine Befreiung zur GRZ I von 0,266 kann ebenfalls in Aussicht gestellt werden.