Beteiligung als Nachbargemeinde;
Gemeinde Eching; Aufstellung des Bebauungsplanes „Greifenberger Straße“,
Der Bebauungsplan „Greifenberger Straße“ sollte mit Beschluss vom 23.03.2018 mit sog. Verfahrensvereinfachungen zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB aufgestellt werden, bei welchem von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Abgabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Auch von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde in diesem Bauleitverfahren deshalb abgesehen. Mit Urteil vom 18.07.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig festgestellt, dass § 13b BauGB, welches das vereinfachte Verfahren für die Bauleitplanung regelt, mit Unionsrecht unvereinbar ist und somit aufgehoben wurde. In der Gemeinderatssitzung am 24.10.2023 wurde die Umstellung in ein Regelverfahren beschlossen, sowie das Büro Blasy-Øverland aus Eching mit der Umweltprüfung im Rahmen des Bauleitverfahrens „Greifenberger Straße“ beauftragt. Nachdem, um einen rechtssicheren Verfahrensablauf zu gewährleisten, ein Umweltbericht zu dem im laufenden Verfahren befindlichen Bebauungsplan „Greifenberger Straße“ der Gemeinde Eching erstellt wurde, wird vom Planungsverband München nun die Umstellung des Bebauungsplanverfahren nach § 215a BauGB zur Heilung von § 13b BauGB empfohlen, womit die sonst notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes wegfällt. Mit Beschluss des Gemeinderates vom 14.05.2024 wurde der Umstellung des Bebauungsplanverfahren nach § 215a BauGB zugestimmt, sowie den vom Planungsverband München mit Plandatum 14.05.2024 erstellten Entwurf des Bebauungsplanes „Greifenberger Straße“ gebilligt und die Durchführung der 2. erneuten öffentlichen Auslegung beauftragt.
Es werden keine Einwände vorgebracht. Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind nicht berührt.
Beteiligung als Nachbargemeinde;
Gemeinde Eching am Ammersee; Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Hang West", hier Beteiligung zur erneuten Auslegung gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. §4a Abs. 3 BauGB
In der Sitzung des Gemeinderates Eching am 18.06.2024 wurde nach Abwägung der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde, sowie die Anpassung der Grünfläche und Erweiterung der Ausgleichsflächen die geänderte Planung gebilligt, sowie eine weitere verkürzte und beschränkte erneute öffentliche Auslegung beschlossen.
Es werden weiterhin keine Einwände vorgebracht. Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind nicht berührt.
Beteiligung als Nachbargemeinde;
Gemeinde Greifenberg; 7. Änderung des Flächennutzungsplans „MITTERFELD III“
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Greifenberg hat in seiner Sitzung am 05.08.2019 die Durchführung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes zum Zweck der Erweiterung des Gewerbegebietes für den Bereich Mitterfeld III, sowie in seiner Sitzung am 06.07.2021 die 7. Änderung des Flächennutzungsplans als vorbereitende, planungsrechtliche Voraussetzung für die Nutzung als Gewerbegebiet "Mitterfeld" beschlossen. In der Sitzung vom 11.06.2024 wurde der Vorentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 11.06.2024 gebilligt.
Es werden weiterhin keine Einwände vorgebracht. Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind nicht berührt.
Bauantrag: Errichtung eines EFH mit einer Garage und Geräteraum, sowie 1 Stellplatz, Seeblickstraße 3a, Fl. Nr. 29, Gem. Zankenhausen
Der Bauantrag wurde mit Bescheid vom 20.06.2024 genehmigt.
Bauantrag: Errichtung eines EFH mit einer Doppelgarage, Seeblickstraße 3, Fl. Nr. 29, Gem. Zankenhausen
Der Bauantrag wurde mit Bescheid vom 20.06.2024 genehmigt.
Bauantrag: Anbau eines Heizraumes an das bestehende Wohnhaus, Saliterstraße 3a, Fl. Nr. 172/3, Gemarkung Türkenfeld
Der Bauantrag wurde mit Bescheid vom 01.07.2024 genehmigt.
Bauantrag: Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis gem. Art. 6 BayDSchG zur Sanierung der ehemaligen Milchsammelstelle, Hier: Instandsetzung des Kellergeschosses; Pleitmanswanger Straße 5, Fl. Nr. 7/3, Gem. Zankenhausen
Mit Bescheid vom 09.07.2024 wurde die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis erteilt.