Neuerlass der Erschließungsbeitragssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.10.2024 ö 12

Pressetaugliche Texte

Für die erstmalige endgültige Herstellung einer zum Anbau bestimmten Straße bzw. Erschließungsanlage sind die Gemeinden verpflichtet Erschließungsbeiträge zu erheben. Der Erschließungsbeitrag wird als Kostenersatz für die Herstellung von Teilanlagen einer Straße wie die Fahrbahn, Mischflächen, Gehwege, Straßenbeleuchtung, Straßenentwässerung, Parkflächen, Radwege, Verkehrsgrün sowie die Kosten für den Erwerb des Straßenlandes von den Gemeinden gefordert. Eine bestehende Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks. Die Erschließungskosten werden auf alle erschlossenen Grundstücke verteilt.
Die Grundvoraussetzungen für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen sind in der Erschließungsbeitragssatzung geregelt. 

Die aktuell gültige Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Türkenfeld stammt aus dem Jahr 1991. Seitdem haben sich sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen als auch die Anforderungen an eine rechtskonforme Satzung erheblich geändert, weshalb die zuständigen übergeordneten Stellen zu einem Neuerlass raten. 

Die Gemeinden sind verpflichtet, gemäß der aktuellen Rechtsprechung und den gesetzlichen Vorgaben, ihre Erschließungsbeitragssatzungen zu überprüfen und sicherzustellen, dass die darin enthaltenen Regelungen die geforderten Mindestregelungen anzuwenden. Die Überprüfung hat ergeben, dass die bisherige Satzung nicht mehr den vom Gesetzgeber geforderten Mindestregelungen entspricht. 

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wurde die vorliegende Satzung auf Basis der vom Bayerischen Gemeindetag zur Verfügung gestellten Mustersatzung überarbeitet und den spezifischen Gegebenheiten der Gemeinde Türkenfeld angepasst. Dabei wurde insbesondere auf die rechtssichere Formulierung der Tatbestände, der Kostenermittlung sowie der Beitragsverteilung geachtet, um künftig bei der Erhebung der Erschließungsbeiträge mögliche rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden.


Beschlussvorschlage:

Der Gemeinderat beschließt den Neuerlass der Erschließungsbeitragssatzung gemäß der vorliegenden Fassung. Die Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Erschließungsbeitragssatzung vom 16.10.1991 außer Kraft.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Neuerlass der Erschließungsbeitragssatzung gemäß der vorliegenden Fassung. Die Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Erschließungsbeitragssatzung vom 16.10.1991 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.11.2024 11:07 Uhr