Ausgangslage:
Der Gemeinderat hat im Rahmen der Februar Sitzung 2023 einstimmig beschlossen, eine neue Hundesportanlage zu errichten und das bisherige Areal „Hundeverein“ für eine gewerbliche Entwicklung zu nutzen. Hintergrund dieser Entscheidung ist die Tatsache, dass die Gemeinde über keine nennenswerten weiteren Gewerbeflächen verfügt und sich das heute als Hundevereinsgelände genutzte gemeindeeigene Areal (circa 4.500m²) hierfür grundsätzlich gut eignet (Lage direkt im Gewerbegebiet, Fläche voll erschlossen, Teilbereich bereits gewerblich umgewidmet, …).
Angepasste Planung => Gegenstand der heutigen Beschlussfassung:
Basierend auf den Beschlüssen des Gemeinderats vom November 2023 hat die Verwaltung einen Bauantrag für die Verlagerung des Hundevereinsgeländes beim Landratsamt eingereicht. Im Zuge des Antragsprozesses wurde von einer Fachstelle der Wunsch geäußert, die sog. „Hundevereinshütte“ außerhalb der Auffüll-Fläche der ehem. Kiesgrube zu platzieren, was mit wasserrechtlichen Überlegungen und dem Vermeiden langer versiegelter Zufahrten begründet wurde. Die Verwaltung hat im Austausch mit den Hundevereinsverantwortlichen sowie dem Landratsamt in den letzten Monaten daran gearbeitet, eine genehmigungsfähige Planung zu erstellen. WICHTIG: Der vom Gemeinderat bereits genehmigte Baukörper als solcher ändert sich nicht. Was sich ändert, ist die Situierung des Baukörpers sowie der Parkplätze. Beide Komponenten rücken näher an die Straße, was Versiegelungen und das Überbauen der ehem. Kiesgrubenfläche verhindert. Seitens des Landratsamtes.
Angebotsabfrage bzgl. der notwendigen Arbeiten / Genehmigung eines Kostenrahmens:
Parallel hat die Verwaltung Angebote bzw. Preisindikationen für die einzelnen Leistungen eingeholt, die notwendig sind, um die Verlagerung zu ermöglichen. Eine möglichst rasche Umsetzung des Projekts ist sinnvoll, weil mind. 2 Interessenten für eine gewerbliche Nutzung des bisherigen Hundesportgeländes auf Planungssicherheit drängen. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat auch das Bauleitverfahren für die Fläche „Hundesportgelände ALT“ bereits eingeleitet (vgl. TOP im Rahmen der heutigen Sitzung):
Folgende Kostenkomponenten werden erwartet:
Den Kosten gegenüber stehen Einnahmen beim Verkauf des alten Hundesportgeländes. Hier wird mit bis zu 750 TEUR gerechnet plus einem „Ansiedelungsgewinn“ bei der Etablierung neuer Gewerbebetriebe in Form von Gewerbesteuereinnahmen, Arbeitsplätzen, etc.
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Gesamtdarstellung des Projekts mit angepasster Situierung des Baukörpers
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Investitionen f. d. Verlagerung des Hundesportgeländes: ~ 390 TEUR
Einnahmen aus Grundstücksverkaufen von ~ 750 TEUR nach erfolgtem Umzug des Vereins + „Ansiedelungsgewinn“ Gewerbe (Steuereinnahmen, Arbeitsplätze, …).
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat genehmigt die aktualisierte Planung. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Gleichzeitig stellt der Gemeinderat ein Budget in Höhe von 390 TEUR für die Umsetzung des Projekts zur Verfügung. Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2025 einzuplanen. Die Verwaltung wird ermächtigt, nach vorheriger Ausschreibung bzw. Angebotsanforderung die Arbeiten zu vergeben.
Etwaige anderslautende vorangehende Beschlüsse (Situierung Gebäude, Rahmendaten, …) werden damit aufgehoben.