Im Rahmen der Januar-Sitzung 2024 hat der Gemeinderat beschlossen, mit dem gesetzlich vorgeschriebenen barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen zu beginnen. Die Verwaltung wurde beauftragt, für nachfolgende Haltestellen Konzepte gemeinsam mit einem Ingenieurbüro zu erarbeiten. Parallel fand eine intensive Abstimmung mit der Förderstelle statt. In diesen Gesprächen konnte gute und v. a. D. sinnvolle Lösungen erarbeitet werden. Positiv dabei:
Die Gemeinde kann mit deutlich höheren Förderungen rechnen, nachdem alte Bushaltestellen aufgelöst werden und neue (dann tw. zusammengelegt mit anderen bestehenden Haltestellen) geschaffen werden. In der Mai-Sitzung 2024 hat der Gemeinderat die Beschlussfassungen konkretisiert und die Verwaltung beauftragt, entsprechende Förderanträge zu stellen.
Mit Schreiben vom 04.11.2024 bewilligt die Regierung die erbetenen Förderungen (= Zuwendungsbescheid) wie beantragt und stimmt auch der Förderung möglicher Grunderwerbe (nur notwendig für eine Haltestelle in Pleitmannswang) zu. Die Förderquote wird pauschal inkl. Grunderwerb auf 75% festgesetzt; bei der ursprünglich für den Gemeinderat erarbeiteten Sitzungsvorlage wurde noch von „nur“ einer 70%igen Förderung ausgegangen. Dies ist sehr zu begrüßen!
Die Verwaltung schlägt vor, den im Rahmen der Mai-Sitzung gefassten Beschluss zu erweitern, sodass notwendiger (und staatlich geförderter Grunderwerb) hiervon auch abgedeckt ist und die Maßnahmen umgesetzt werden können.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Gesamtausgaben: ~ 350.000 €
Abzgl. erwarteter Förderung: 223.500 €
Verbleibt ein Gemeindeanteil von: 127 TEUR (Stand aktueller Annahme – kalkuliert mit Puffer)
Der Gemeinderat nimmt den Eingang der Förderzusagen zur Kenntnis.
Der Gemeinderat beschließt die Umsetzung der Maßnahmen wie i. R. d. Mai-Sitzung 2024 vorgetragen und beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Arbeiten in Zusammenarbeit mit dem bereits beauftragten Planungsbüro auszuschreiben, zu vergeben und umzusetzen. Der bereits an das Planungsbüro erteilte Auftrag wird entsprechend den benötigten Leistungsphasen erweitert. Dem Gremium ist nach Abschluss der Arbeit Bericht zu erstatten.
Das Budget wird dabei wie folgt festgesetzt und soll im Haushalt 2024 abgebildet werden:
Gesamtausgaben: 350.000,00 €
Abzgl. erwarteter Förderung: 223.500 €
Verbleibt ein Gemeindeanteil von: 127 TEUR (Stand aktueller Annahme – kalkuliert mit Puffer)
Außerdem wird der Bürgermeister ermächtigt, notwendige Rechtsgeschäfte zum Erwerb von benötigtem Privatgrund in die Wege zu leiten; entsprechende Urkunden sind dem Gemeinderat zur Genehmigung vorzulegen.