Schaffung einer öffentlich zugänglichen Toilette im Bereich des gemeindlichen Türkenfelder Friedhofs / hier: Darstellung der Notwendigkeit, Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2025 ö beschließend 6

Pressetaugliche Texte

Aus der Bevölkerung sind vermehrt Anfragen und Wünsche zur Errichtung einer öffentlich zugänglichen Toilette im Bereich des gemeindlichen Friedhofs bzw. des Ortszentrums an die Verwaltung herangetragen worden. Der Friedhof z. B. wird von zahlreichen Bürgern regelmäßig besucht, wodurch ein Bedarf an zumindest rudimentären sanitären Einrichtungen besteht. Insbesondere ältere Mitbürger sowie Besucher von auswärts könnten von einer solchen Einrichtung profitieren. Unweigerlich wächst mit steigendem Alter der Bedarf an barrierefreien und leicht zugänglichen Toiletten. Eine fehlende Toilette kann den Besuch für manche erschweren oder sogar verhindern. Aus diesem Grund ist es ein wichtiges Anliegen, hier Abhilfe zu schaffen und den Bedürfnissen Rechnung zu tragen.

Eine klassische Toilettenanlage mit Anschluss an das Kanal-, Wasser- und Stromnetz ist jedoch aufgrund der hohen Bau- und Betriebskosten sowie der technischen Gegebenheiten nicht realisierbar. In Anbetracht der finanziellen Rahmenbedingungen und der Erfahrungen anderer Kommunen bietet sich die Installation einer „Baukasten-Fertig-Anlage“ als kostengünstige und nachhaltige Alternative an. Diese benötigen keinen Wasseranschluss und sind in der Anschaffung und im Unterhalt (bei z. B. einem Mietmodell) erheblich günstiger als konventionelle Toilettenanlagen. Zudem sind sie einfach in der Handhabung. Die Nutzung von derartigen Toilettenanlagen als „Notlösung für die Notdurft“ hat sich in anderen Gemeinden als praktikable Lösung erwiesen, insbesondere an Orten wie Friedhöfen, wo die Nutzungsfrequenz variieren kann und keine durchgehende Betreuung erforderlich ist. 

Bürgermeister und Verwaltung bitten um ein Stimmungsbild zu diesem Thema aus dem Gemeinderat. Sollte das Gremium dem Vorhaben positiv gegenüberstehen, wird die Verwaltung nach Rücksprache mit der Kirchenverwaltung das Vorhaben umsetzen. Der benötigte Platzbedarf beträgt circa 1,8 x 1,8 Meter und ist – inklusive einer Pietät-wahrenden Einhausung -  z. B. angrenzend an den Grüngut-Ablagebereich problemlos möglich. Mit Einmal-Kosten von max. 10 TEUR ist zu rechnen sowie jährlichen Kosten von 1,5 TEUR, die über die im Zusammenhang mit dem Friedhof erhobenen Gebühren abgedeckt werden können. 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Einmal-Kosten: Max. 10 TEUR
Laufende Kosten:
Abdeckbar über die Gebühren im Kontext Friedhof


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die im Sachvortrag genannte Maßnahme und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Notwendige Mittel sind im Haushalt 2025 einzustellen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die im Sachvortrag genannte Maßnahme und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Notwendige Mittel sind im Haushalt 2025 einzustellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.02.2025 10:42 Uhr