Das 457 m² große Grundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“.
Für das Grundstück wurde mit Bescheid vom 19.07.2023 bereits der Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage genehmigt. Aufgrund von Änderungen am Bauvorhaben sowie eines Eigentümerwechsels wurde ein neuer Bauantrag mit leicht angepassten Maßen eingereicht.
Im Zuge des Bauantragsverfahrens wurden jedoch Mängel festgestellt, die trotz Aufforderung nicht behoben wurden, weshalb der Antrag als zurückgenommen gilt.
Nun hat der Bauherr erneut einen Bauantrag eingereicht, der wiederum Änderungen gegenüber dem vorherigen Antrag enthält.
Das Gebäude soll eine Grundfläche von 84,48 m² aufweisen (alt 77,21 m²).
Die traufseitige Wandhöhe beträgt 6,09 m (alt 4,26 m) und die Firsthöhe 7,91 m (alt 7,36 m)
Das Satteldach ist mit einer Dachneigung von 25° geplant.
Die GRZ I beträgt 0,20 und die GRZ II 0,41. Die GFZ liebt bei 0,37
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Auf dem Grundstück werden zwei Stellplätze sowie die Abstandsflächen nachgewiesen.
Nach Meinung der Verwaltung werden alle relevanten Parameter des Bebauungsplans eingehalten.
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Feuerwehrzufahrt, Mozartstraße 4b, Fl. Nr. 237/1, Gemarkung Türkenfeld gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.