Novellierung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) / hier: Neuerlass einer Stellplatzsatzung sowie Außer-Kraft-Setzung der bisher geltenden "Satzung über die Herstellung von Garagen und Stellplätzen - Garagen- und Stellplatzsatzung – GaStS"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 26.05.2025 ö beschließend 5

Pressetaugliche Texte

Ausgangslage im Kontext der Novellierung der Bayerischen Bauordnung (BayBO):
Die Verpflichtung zum Bau von Stellplätzen gem. BayBO entfällt ab dem 01.10.2025.
Künftig werden Vorgaben im Zusammenhang mit der Schaffung von Stellplätzen nur noch durch lokale Satzungen geregelt, wobei die Anzahl der erforderlichen Stellplätze seitens des Gesetzgebers auf ein Maximum begrenzt wurde. In einer möglichen zu erlassenden Satzung darf ausschließlich die Anzahl der Stellplätze festgelegt werden; Vorgaben zur Beschaffenheit der Stellplätze dürfen nicht mehr gemacht werden.

Aktuelle, rechtsverbindliche Stellplatzsatzungen bleiben gemäß Art. 83 Abs. 5 Satz 2 BayBO weiterhin gültig, wenn sie die Stellplatz-Höchstzahlen der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV), die ab dem 1. Oktober 2025 in Kraft treten, nicht überschreiten. Auch Regelungen zur Beschaffenheit von Stellplätzen, die in den bestehenden Satzungen enthalten sind, behalten ihre Gültigkeit und erhalten Bestandsschutz, auch wenn diese künftig nicht mehr geregelt werden dürfen.

Handlungsbedarf:
Nachdem die aktuell im Gemeindegebiet geltende Satzung über die Herstellung von Garagen und Stellplätzen - Garagen- und Stellplatzsatzung – GaStS - vom 07.02.2008, zuletzt geändert zum 01.05.2013 – nicht konform zu den gültigen Festsetzungen ist, empfiehlt die Verwaltung die Überarbeitung der entsprechenden Satzung. Hierdurch soll Rechtssicherheit gewährleistet werden.

Umsetzungsvorschlag:
Die Verwaltung hat einen Vorschlag für eine Änderung der Satzung erarbeitet und sich an den gesetzlichen Vorgaben bzw. anerkannten Mustern orientiert. Die Verwaltung empfiehlt dabei, die ohnehin (teils spürbar gekürzten) Maximal-Werte bzgl. notwendiger Stellplätze anzusetzen [Ausnahme: Für überschaubar große Wohnungen bis 65m² Wohnfläche soll wie bisher „nur“ ein Stellplatz gefordert werden, wobei bei größeren Wohnanlagen ab 10 oder mehr Wohnungen bis 65m² je 10 Wohneinheiten ein Besucherstellplatz zu errichten ist (=> mehr ist gesetzlich nicht zulässig; klassische Festsetzungen zu Besucher-Stellplätzen sind gänzlich ausgeschlossen).] Für Wohneinheiten > 65m² sind je Wohneinheit zwei Stellplätze nötig. Es gilt auch weiterhin, dass prinzipiell keine Zufahrtsbereiche vor Garagen als eigener Stellplatz gezählt werden, da die Stellplätze immer unabhängig voneinander anfahrbar sein müssen. 
 

Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat eine entsprechende Beschlussfassung. 


Beschlussvorschlag:

1.        Der Gemeinderat beschließt die Stellplatzsatzung der Gemeinde Gemeinde Türkenfeld in         der Fassung vom 26.05.2025 gemäß Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 BayBO und Art. 23 der GO zu         erlassen.
2.        Die Satzung tritt zum 01.06.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung über die         Herstellung von Garagen und Stellplätzen - Garagen- und Stellplatzsatzung – GaStS - vom         07.02.2008, zuletzt geändert zum 01.05.2013 außer Kraft.
3.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen. 

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt die Stellplatzsatzung der Gemeinde Gemeinde Türkenfeld in der Fassung vom 26.05.2025 gemäß Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 BayBO und Art. 23 der GO zu erlassen.
  2. Die Satzung tritt zum 01.06.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung über die Herstellung von Garagen und Stellplätzen - Garagen- und Stellplatzsatzung – GaStS - vom 07.02.2008, zuletzt geändert zum 01.05.2013 außer Kraft.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.06.2025 12:07 Uhr