Bekanntgabe von auf dem Verwaltungsweg behandelten Bauanträgen, etc.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 26.05.2025 ö 16

Pressetaugliche Texte

Bauantrag – Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren gemäß Art. 58 BayBO
Anbau Überdachung Anlieferung, Fl. Nr. 284/13 Gemarkung Türkenfeld, Am Brand 1
Die Freistellung wurde am 25.04.2025 erteilt.



Bauantrag;
Errichtung einer Terrassenüberdachung im EG und eines Balkons im OG am best. Zweifamilienhauses, Fl. Nr. 159/1 Gemarkung Türkenfeld, Zankenhausener Str. 4a
Die Baugenehmigung wurde mit Bescheid vom 02.04.2025 erteilt.

Die Genehmigung zur denkmalschutzrechtlichen Grabungserlaubnis wurde mit Bescheid vom 16.04.2025 erteilt.



Bauantrag: 1. Verlängerung der Baugenehmigung vom 04.05.2021: Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten und 10 Pkw-Stellplätzen, Fl. Nr. 1394/3 Gemarkung Türkenfeld, St. Ottilien Straße 11
Das gemeindliche Einvernehmen wurde auf dem Verwaltungsweg erteilt.


Bauantrag:
Teilabbruch des bestehenden Daches, Ausbau und Erhöhung des Dachstuhls am bestehenden Einfamilienhauses, Fl. Nr. 367/5 Gemarkung Türkenfeld, Schubertstr. 1

Die Baugenehmigung wurde mit Bescheid vom 02.04.2025 erteilt.


Bauantrag:
Teilabbruch einer bestehenden landwirtschaftlichen Halle und Neubau einer landwirtschaftlichen Halle für Ernteerzeugnisse und Anbaugeräte 
Kapellenstraße 2, Fl. Nr. 497, Gem. Zankenhausen
Aufgrund der geringfügigen Lageverschiebung der Halle infolge der einzuhaltenden Abstandsflächen wurde die Gemeinde erneut beteiligt und um eine Stellungnahme gebeten.
Das gemeindliche Einvernehmen wurde im Zuge des Verwaltungsverfahrens erteilt.


Beteiligung als Nachbargemeinde;
Gemeinde Geltendorf; 4. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Recyclingzentrum für Bau-, Abbruch- und Bodenmaterialien; Frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die ortsansässige Fa. Ditsch plant ein Recyclingzentrum für Bau-, Abbruch- und 
Bodenmaterialien auf den Grundstücken Fl.Nr. 155 und 162 der Gemarkung 
Walleshausen. Der Vorhabenträger beabsichtigt auf der verfüllten Kiesgrube einen 
Lagerplatz für Erdmaterialien und Baustoffe mit anschließender Aufbereitung und 
Verwertung zu errichten. Aushubmaterialien und Abbruchmaterialien sollen in Hallen 
gelagert werden und nach der Beprobung z.B. durch eine Brechanlage und eine 
Siebanlage wiederaufbereitet werden. Nicht wiederverwendbare Bestandteile werden mittels entsprechender Entsorgungsbetriebe entsorgt. Mit der Aufstellung des vorhaben bezogenen Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung eines Recyclingzentrums für Bau-, Abbruch – und Bodenmaterialien auf den Grundstücken Fl. Nr. 155 TF und 162 der Gemarkung Walleshausen geschaffen werden. Das Plangebiet umfasst zusätzlich die Grundstücke Fl. Nr. 163 TF, 164, 165, 165/2 und 170 TF, Gem. Walleshausen. Das Plangebiet liegt zwischen Kaltenberg und Walleshausen und grenzt direkt an die Kreistraße LL12, welche westliche des Geltungsbereichs verläuft.

Die Planunterlagen sind während der Auslegungsfrist im Internet unter folgenden Link einsehbar: 



Beteiligung als Nachbargemeinde;
Gemeinde Moorenweis; 4. Erweiterung der Ortsabrundungssatzung für den Ortsteil „Eismerszell“; Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB
Die Gemeinde Moorenweis beabsichtigt mit der vorliegenden 4. Erweiterung der Ortsabrundungssatzung „Eismerszell“, die Errichtung neuer Wohnbauflächen im Ortsteil Eismerszell zu ermöglichen. Es sollen 4 Wohneinheiten für Familien geschaffen werden,
um dem Wohnraumbedarf der einheimischen Bevölkerung Rechnung zu tragen. Die im o.g. Erweiterungsbereich liegenden „Dorfgebietsflächen“ (ca. 90 m² der Fl. Nr. 112/9, Gemarkung Eismerszell) werden in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil von Eismerszell einbezogen und die Grenze des im Zusammenhang bebauten Ortsteils wird nach Osten ergänzt (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB). Innerhalb des Geltungsbereichs der erweiterten Ortsabrundungssatzung ist die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben nach den Vorschriften des § 34 BauGB zu beurteilen. Die Erweiterungsflächen sind überwiegend durch die vorhandene angrenzende dörfliche Bebauung geprägt und mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar (§ 34 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 BauGB). Sie grenzen unmittelbar an den bisherigen Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung bzw. an die bestehende Bebauung an. Die Lage der nachzuweisenden Stellplätze ist dem Bauwerber freigestellt. Die Erweiterung um 3,0 m nach Osten ist aus ortsplanerischen Aspekten vertretbar, da sich der Geltungsbereich der rechtsverbindlichen Ortsabrundungssatzung nördlich deutlich nach Osten erweitert.

Es werden keine Einwände vorgebracht. Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind nicht berührt.


Die Planunterlagen sind während der Auslegungsfrist im Internet unter folgenden Link einsehbar: https://moorenweis.de/rathaus/bauamt-bauwesen/bauleitplanung 

Datenstand vom 03.06.2025 12:07 Uhr