Bauantrag Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage FlNr. 178/5, Gem. Zankenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 17.01.2018 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Auf dem Grundstück 178/5, das bisher mit einer Scheune bebaut war, wird die Errichtung eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage beantragt. Die Scheune wurde im August 2017 abgerissen, da diese baufällig geworden war.

Das Bauvorhaben liegt nicht in einem Bebauungsplangebiet und wird nach § 34 BauGB beurteilt.

Im FNP ist die Fläche teilweise als MD ausgewiesen. Der südliche Teil ist Außenbereich – entsprechender Übergang, sollte mit einer „Schutz- und Leitbepflanzung“ versehen werden. Wobei die geplante Bebauung innerhalb des FNP liegt.
Nutzungsart des Grundstücks lt. Flurstücknachweis: Unland / vegetationslose Fläche 789 m².

Ob das Bauvorhaben den Festsetzungen des FNP´s widerspricht, obliegt der Beurteilung der Bauaufsichtsbehörde.

Lageplan und Ansichten (siehe Anlage)

Für das Einfamilienhaus werden die erforderlichen 2 Stellplätze in der Doppelgarage nachgewiesen.

Das Bauvorhaben fügt sich gem. Art. 34 Abs. 1 BauGB nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, dass GR Walcher gem. Art. 49 GO befangen ist und an der Beratung und Abstimmung nicht teilnimmt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat stellt das Einvernehmen zum o.g. Bauantrag her.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.02.2018 11:15 Uhr