VG Windach, Gemeinde Eresing, Bebauungsplan „Gewerbegebiet An der Geltendorfer Straße II“ hier: Beteiligung der Gemeinde Türkenfeld als Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung (§ 4 Abs. 2 BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 13.06.2018 ö beschließend 3

Pressetaugliche Texte

Vorheriger Beschluss vom 02.08.2017, TOP 5

Der Gemeinderat stellte fest, dass durch die Aufstellung bzw. durch die Erweiterung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet An der Geltendorfer Straße II“ der Gemeinde Eresing, Belange der Gemeinde Türkenfeld durch die Verkehrsanbindung nach Eresing berührt werden.

Bedenken:
Durch die Ausweisung von mehr bzw. größeren Gewerbegebieten in der Nachbargemeinde und der günstigen Verkehrsanbindung, wird befürchtet, dass der Ortsdurchgangsverkehr in der St. Ottilien Straße und Birkenweg ansteigt und die Verkehrsbelastung innerorts größer wird.

Abwägung Gemeinde Eresing:
Die Gewerbegebietserweiterung ist über die Kreisstraße LL13 und teilweise über die Schöffeldinger Straße an die Autobahnauffahrten Schöffelding und Windach der A96 München-Lindau angebunden. Zudem ist eine Verbindung über die Kreisstraße LL13 mit der Staatsstraße 2054 LL-FFB und eine Anbindung an den bzw. in Richtung Schwabhausen über die Kreisstraße LL7 gegeben. Es ist davon auszugehen, dass sich der überwiegende Teil des Verkehrs auf dieses Hauptwegenetz konzentriert.
In Ergänzung ist zu erwarten, dass nur ein geringfügiger Anteil des durch die Gewerbegebietserweiterung neu hinzukommenden Verkehrs über Türkenfeld abgewickelt wird, auch unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Ausbauzustandes der Straße über St. Ottilien in Richtung Türkenfeld. Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass die Gewerbegebietserweiterung eine deutliche Verkehrsbelastung in der Gemeinde Türkenfeld zur Folge hat. Zumal es sich bei der gegenständlichen Planung überwiegend um Bauplätze für einheimische Betriebe handelt, die teilweise von Standorten in Eresing in das Gewerbegebiet umziehen. Ein erheblicher Zuwachs der Verkehrsmengen ist aufgrund dessen nicht zu erwarten. Die Liefermengen und Fahrten zu Kunden sind für einheimische Betriebe voraussichtlich dieselben wie bisher.
Die Bedenken wurden daher zurückgewiesen.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass durch die Aufstellung bzw. durch die Erweiterung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet An der Geltendorfer Straße II“ der Gemeinde Eresing, Belange der Gemeinde Türkenfeld nicht berührt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3

Datenstand vom 17.08.2018 12:48 Uhr