Bauvoranfrage - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage FlNr. 165, Gemarkung Zankenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 11.07.2018 ö beschließend 3

Pressetaugliche Texte

Das Grundstück FlNr. 165, Gemarkung Zankenhausen, befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Zankenhausen – Am Malerwinkel“, rechtsgültig seit 12.11.1997.
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der bereits bestehenden Bebauung „Am Malerwinkel“, werden für das geplante Einfamilienhaus mit Doppelgarage folgende Befreiungen beantragt:
Anlage1 – Wohnhaus Höhenlage
Anlage 2 – Garage Höhenlage
Anlage 3 – Garage als Flachdach
Anlage 4 – Hauptdach mit Ziegeldeckung in „grau“
Anlage 5, 6 und 7 – Fotos

Die Befreiungsanträge befinden sich im Anhang incl. Begründung.

Hinweis:
In Bezug auf die Anträge zur Befreiung in der Anlage 3 und 4, hat der Gemeinderat für das Bauvorhaben „Am Malerwinkel XXX“ den Anträgen in der Gemeinderatssitzung vom 13.04.2016, TOP 4 zugestimmt. In der im Nachgang erteilten Baugenehmigung des Landratsamtes FFB, wurden entsprechende Befreiungen erteilt.

Stellplätze:
Gemäß des Bauplans, ist im Untergeschoß des Einfamilienhauses eine Einliegerwohnung mit 71 qm geplant. Laut Bebauungsplanfestsetzung A.7.b) müssen für Mehrfamilienhäuser (= Einfamilienhaus + Einliegerwohnung) für jede Wohnung bis 80 qm Wohnfläche 1 Stellplatz, über 80 qm Wohnfläche 2 Stellplätze nachgewiesen werden. Mindestens ein Stellplatz pro Wohneinheit ist als Garagenstellplatz zu errichten.
Für das geplante Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, müssen somit insgesamt 3 Stellplätze (2 Garagenstellplätze + 1 offener Stellplatz) nachgewiesen werden und nicht wie im Bauantrag beschrieben 2 Stellplätze.

Beschluss 1

  1. Der Gemeinderat stimmt einer Befreiung von der Festsetzung A.3.b) des Bebauungsplanes „Am Malerwinkel“ von der geforderten Höhenlage für das Wohnhaus zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

b)        Der Gemeinderat stimmt einer Befreiung von der Festsetzung A.7.a) des Bebauungsplanes „Am Malerwinkel“ von der geforderten Höhenlage für die Garage zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 3

c)        Der Gemeinderat stimmt einer Befreiung von der Festsetzung A.5.a) des Bebauungsplanes „Am Malerwinkel“ für eine „graue“ Bedachung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 11

Beschluss 4

d)        Der Gemeinderat stimmt einer Befreiung von der Festsetzung A.5.a) des Bebauungsplanes für die Ausführung der Garage als Flachdach zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 8

Beschluss 5

Das Einvernehmen zum Bauantrag wird unter Einbezug der Befreiungen zu Punkt a), b), c) und d) erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.08.2018 12:55 Uhr